Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Dennis D. •

Frage an Dagmar Schmidt von Dennis D. bezüglich Recht

Liebe Frau Schmidt,

wie stehen Sie zur Migrationspolitik seit 2015 und zum von der FDP angedachten Untersuchungsausschuss, der u.a. aufarbeiten soll, wie seinerzeit in Sachen möglicher Grenzschließung agiert wurde?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2018, in der sie ein sehr komplexes und emotional beladenes Thema ansprechen, das eine ausführliche Antwort verdient.
Die Flüchtlingspolitik war eines der bestimmenden politischen Themen der vergangenen Jahre. Seit 2014 ist die Zahl der geflüchteten Menschen weltweit angestiegen. Auch in Europa und in Deutschland hat sich die Zahl der Asylanträge im Zuge dessen erhöht. Im Herbst 2015 musste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Prognosen der zu erwartenden Anträge regelmäßig neu anpassen: 800.000, eine Million, 1,2 Millionen, 1,5 Millionen zu erwartende Asylanträge für 2015. Es war schwer vorhersehbar, wie viele Schutzsuchende in Deutschland zu erwarten waren. Eine Herausforderung für unsere Verwaltung und für unsere Kommunen.
Für die SPD und auch für mich als Abgeordnete war aber stets klar: das Recht auf Asyl (Art. 16a Grundgesetz) und die Maßgaben der Genfer Konvention sind unantastbar. Wir achten Menschenrechte auch dann, wenn viele Menschen diese beanspruchen. Statt bestehende internationale und europäische menschenrechtliche Verpflichtungen zu ignorieren, ist es für uns wichtig, Flucht und Migration zu ordnen und Fluchtursachen zu bekämpfen.
Statt sich wie andere Koalitionsparteien vor der Regierungsverantwortung zu drücken, hat sich die SPD für zügige und spürbare Entlastungen für die Kommunen eingesetzt – denn sie haben die Menschen aufgenommen und versorgt. Für uns war es wichtiger den Menschen vor Ort zu helfen, statt der Kanzlerin mit dem Bundesverfassungsgericht zu drohen, wie es zum Beispiel Horst Seehofer getan hat. Statt mit unprofessionellem Verhalten auch die CDU zur Untätigkeit zu zwingen und die Situation damit weiter zu verschärfen, haben wir uns für mehr Ordnung und mehr Sicherheit in der Migrationspolitik eingesetzt:

- Seit 2016 hat sich die Bearbeitungszeit von Asylanträgen durch das BAMF von mehr als einem halben Jahr auf ca. zwei Monate reduziert.
- Mit dem Asylpaket I unterstützen wir Länder und Kommunen mit 350 Millionen Euro und einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro geflüchteter Person während der Bearbeitung der Asylanträge
- Beim Asylpaket II hat sich die SPD erfolgreich gegen die von der Union geforderten Transitzonen eingesetzt. Statt haftähnlicher Bedingungen wird ein menschliches und faires Asylverfahren sichergestellt.
- Wer in Deutschland eine Ausbildung macht, erhält nicht nur für die Dauer der Ausbildung sondern auch für eine Weiterbeschäftigung von zwei Jahren ein sicheres Aufenthaltsrecht (3+2 Regel). Auch ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Dies alles sind Beiträge für mehr Ordnung in der Migrationspolitik. Im nächsten Schritt wollen wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Einwanderungsgesetz einführen. Dies fordern wir bereits seit Jahren.
Was nun die Frage nach dem Untersuchungsausschuss angeht, kann ich Ihnen nur sagen, dass dieser meines Erachtens hinlänglich ist. Die oftmals als Grenzöffnung bezeichnete Entscheidung der Kanzlerin im September 2015 war streng genommen lediglich die Zusage, die Grenzen nicht zu schließen. Dank der Schengener Abkommen gibt es zwischen vielen europäischen Staaten keine Grenzkontrollen mehr. 1995 wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft – ein große Fortschritt nicht nur für diejenigen, die täglich zum Arbeiten nach Belgien oder in die Schweiz pendeln. Auch der innereuropäische Urlaub ist entspannter. Wo früher stundenlang an der Grenze im Stau gestanden wurde, können wir heute einfach über den Brenner nach Italien reisen. Hätte sich Dr. Angela Merkel für die Einführung von Grenzkontrollen ausgesprochen, wäre dies nicht nur mit hohem logistischem Aufwand verbunden gewesen, sondern hätte auch den alltäglichen Grenzverkehr massiv eingeschränkt. LKW-Wartenschlangen wären das Ergebnis gewesen.
Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass eine pauschale Zurückweisung geflüchteter Menschen überhaupt nicht zulässig gewesen wäre. Zunächst hätte nach der EU-Dublin-Verordnung geprüft werden müssen, welches EU-Land für das Asylverfahren zulässig ist.

Ob unser Grundgesetz eine Zurückweisung schutzsuchender Menschen zulässt, ist aktuell umstritten. Für mich steht jedoch fest, dass dies aus humanitären Gründen schwer vertretbar gewesen wäre. Es ging 2015 vor allem um die Entlastung der Mittelmeerstaaten Italien und Griechenland. Statt einzelne Grenzen zu schließen und unsere europäischen Nachbarn mit den Herausforderungen im Stich zu lassen, haben wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stets eine europäische Lösung gefordert und angestrebt. Wir fordern eine gerechte Verteilung der Geflüchteten in Europa, bei der das Wohl der Schutzsuchenden im Mittelpunkt steht.
Herr D., ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Auf www.dagmarschmidt.de/migrationspolitik finden Sie darüber hinaus eine Stellungnahme von mir zur Migrationspolitik.
Wenn Sie sich darüber auch für meine weitere politische Arbeit interessieren, freue ich mich, wenn Sie meinen Newsletter abonnieren. Am besten senden Sie dazu eine E-Mail an dagmar.schmidt@bundestag.de. Meine Mitarbeiterin nimmt Sie dann gerne auf den Verteiler auf.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Schmidt, MdB

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