Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Karin L. •

Frage an Dagmar Schmidt von Karin L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Schmidt!

Hessische Bauordnung
Hierin ist (noch) nicht verankert, dass Imbisswagen, die mit Gas betrieben werden, und als stehendes Gewerbe *) auf Dauer auf einem privaten Grundstück stehen, die Auflagen des Vorbeugenden Brandschutzes zu bestehenden Bestandsgebäuden (z. B. Abstandsfläche usw.) einhalten müssen.

*) Hierzu ist ein kleiner Bauantrag erforderlich, der von der Stadt Wetzlar genehmigt wurde, obwohl ein gasbetriebener Imbisswagen dauerhaft mit einem Abstand von unter einem Meter direkt neben einem Bestandsgebäude (Lebensmittelladen mit Fenstern an der Gebäudewand zu dem Imbisswagen und direkt dahinter Verkaufsfläche!) steht. Ebenfalls wurde ein gewerblicher offener Holzkohlegrill direkt unter einem weiteren Fenster von dem Lebensmittelmarkt und mit einem Abstand von rund einem Meter zu dem Gasflaschenschrank am Imbisswagens genehmigt.
Alle Einwendungen dagegen wurden von der Stadt Wetzlar abgelehnt, die Genehmigung sei rechtens. Vom Regierungspräsidium in Gießen und auch vom Hessischen Ministerium kam auch noch keine Antwort auf eine Anfrage dazu.
Frage: Wann wird diese Lücke im Gesetz für feststehende Imbisswagen geschlossen und welche Möglichkeiten gibt es aktuell einen solchen Missstand abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
K. L.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Brandschutzangelegenheit werden vom Grundsatz her durch die Länder geregelt.

In Ihrer Nachricht beschreiben Sie einen sehr konkreten Fall. Dieser Sache kann ich gerne nachgehen. Es wäre schön, wenn Sie mir unter dagmar.schmidt@bundestag.de oder telefonisch täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr unter 06441- 209 25 22 weitere Informationen zu diesem Fall zukommen lassen könnten.

Freundliche Grüße
Dagmar Schmidt

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