Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Philipp P. •

Frage an Dagmar Schmidt von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Schmidt,

es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ponitka,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu der Reform der Bund-Länder-Finanzen und der damit verbundenen Einrichtung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft.

Grundsätzlich lehne ich jede Art der Privatisierung ab. Ich, wie die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen aus der SPD Bundestagsfraktion, befürworte eine „Anstalt des öffentlichen Rechtes“, die frei von Renditeerwartungen privater Investoren ist und unter der Hoheit des Bundestages steht. Eine versteckte Privatisierung oder GmbH lehne ich ab.

Wir sind allerdings auch an einer Verbesserung der derzeitigen Struktur bei den Autobahnen interessiert. Die momentane Situation, bei der die Auftragsverwaltung bei den Ländern liegt, hat sich als wenig effektiv und zielführend für den Ausbau und Erhalt der Bundesautobahnen erwiesen. Die Planung und Ausführung liegt bisher bei den Ländern, die jedoch kaum Kapazitäten und Personal dafür bereitstellen.

Mit der Verkehrsgesellschaft des Bundes wird die Bundesauftragsverwaltung bei den Bundesautobahnen abgeschafft. Der Bund übernimmt die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der Bundesautobahnen. Für uns ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass die Interessen der Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen berücksichtigt und Personalvertretungen eingebunden werden.

Die Reform wurde von den Regierungschefs des Bundes und der Länder beschlossen, ohne Mitwirkung des Bundestages. Aus diesem Grund ist die von Ihnen angesprochene Beteiligung des Bundesrates, der Länderkammer, sowieso nur noch formal, da die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Gesetzesinhalt ausgehandelt haben. Der Bundestag ist es jedoch, der das Gesetz beschließen muss und, bei der Infrastrukurgesellschaft, Kompetenzen aus der Hand geben soll, ohne in die Verhandlungen miteingebunden worden zu sein.

Sollte der Gesetzentwurf nicht sicherstellen, dass die Autobahn nicht privatisiert werden kann, stimme ich dagegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB

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