Frage an Dagmar Schmidt von Arnoldt L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schmidt,
wie ist ihre politische Einstellung zum privaten Waffenbesitz.?
Sollten Personen die ein Bedürfniss haben, wie Jäger und Schützen weiterhin Schußwaffen besitzen dürfen?
Wie sehen sie die Grundrechte der Waffenbesitzer in Bezug auf unangekündigte Kontrollen?
Sind Waffenbesitzer potenzielle Kriminelle?
Würde durch ein Waffenverbot, nicht der illegale Waffenbesitz gefördert?
(sie England).
Sehr geehrter Herr Leckebusch,
im Nachgang zum Amoklauf von Winnenden sind vom Deutschen Bundestag bereits Änderungen beim Waffenrecht vorgenommen worden. Darüber hinaus sollte sich aus meiner Sicht das Waffenrecht in Deutschland an folgenden Punkten orientieren:
a) Schusswaffen gehören nur in begründeten Ausnahmefällen in private Haushalte. Die Zahl der Waffen in diesen Ausnahmefällen ist zu begrenzen. Ein generelles Waffenverbot steht nicht zur Debatte.
b) Schusswaffen für den Freizeit, Sport- und Brauchtumszwecke sollten nur noch in den Vereinen aufbewahrt werden.
c) Die Trennung von Waffen und Munition muss auch dann gewährleistet sein, wenn Waffen das Vereinsgelände verlassen.
d) Im Schießsport sollten nur solche Waffen zugelassen werden, die auch bei den großen internationalen Wettbewerben zum Einsatz kommen.
Ich halte das Recht der Menschen in unserem Land auf ein sicheres Leben für wichtig. Aus diesem Grund sind die bereits beschlossenen Veränderungen, ebenso wie mögliche weitere Verschärfungen, durchaus zumutbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt