Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Friederike V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt,
ich habe im Internet einen Artikel der Zeitschrift "Schrot und Korn" gefunden, in welchem es um die sog. Beikostverordnung geht. Diese besagt ja, dass Babynahrung einen bestimmten Gehalt an Vitaminen haben muss. Allerdings sind die Werte so hoch, dass sie mit naturbelassenen Zutaten nicht erreicht werden können. Es ist also zum Beispiel für Demeter nicht möglich ökologische und natürliche Babynahrung hezustellen. Ich halte das für eine Unverschämtheit, die Firmen zu zwingen Zusätze in die Babynahrung zu tun, die völlig unnötig sind.
Meine Frage ist nun, wie sie zu diesem Thema stehen und mit welcher Begründung diese Verordnung gerechtfertigt ist.
Mit freundlichen grüßen
Sehr geehrte Frau Völlerer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
In der Europäischen Union und im Binnenmarkt werden Nahrungsmittel - und somit auch Beikost - streng überwacht. Dies dient dem Schutz der Verbraucher, der Gesundheit und vor allem dem Schutz von Babies und Kleinkindern.
Mit der Beikost-Richtlinie werden Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln verboten oder Höchstgehalte solcher Mittel festgelegt. Um den Anforderungen an die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern gerecht zu werden, hat die Europäische Union mit der Beikost-Richtlinie auch Mindestgehalte von Nährstoffen wie Vitamin A, Vitamin B1 oder Calcium festgelegt. Diese Mindestwerte basieren auf fundierten, wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern.
Allein der Umstand, dass ein Lebensmittel nach ökologischem Landbau angebaut wird, führt nicht automatisch dazu, dass der Vitaminengehalt reduziert ist. Das von ihnen beschriebene Problem, dass bei Beikost Vitamine zugeführt wurden um einen ausgewogenen Gehalt für Babies und Kleinkinder zu sichern, ist überhaupt nur im Zusammenhang mit Vitamin B1 bekannt. In solch einem Fall soll dann in der Tat der Hersteller die nötige menge Vitamin B1 hinzufügen. Auch dies muss dann natürlich bei organischen Produkten entsprechend der Gesetzgebung aus dem Jahr 2007 zur organischen Herstellung von Nahrungsmitteln geschehen.
Mit dem gesamten Rahmen der Regeln soll sichergestellt werden, dass die Ernährung von Kleinstkindern, die noch nicht mit frischem Obst, Gemüse und Getreide ernährt werden können, die für sie nötigen Vitamine enthält.
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar Roth-Behrendt