Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Stefan F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt,
in den letzten Wochen haben Vogelschützer (u.a. aus Deutschland) auf Malta massivste Verstöße gegen die Europäische Vogelschutzrichtline festgestellt. So wurden innerhalb weniger Tage hunderte Greifvögel und mehrere Schwarzstörche von maltesischen Jägern abgeschossen. Die meisten Greifvogelarten und der Schwarzstorch stehen im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, für deren Schutz die Mitgliedsstaaten besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen haben. Jagd auf sie ist natürlich verboten und ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich in Deutschland für den Schutz der Arten einsetzen.
Von dem üblen Vogelgemetzel können Sie sich unter www.komitee.de ein grausiges Bild machen.
Was gedenkt die EU / der Umweltausschuss gegen diesen massiven Verstoß europäischen Naturschutzrechtes auf Malta zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
das Fangen und Töten geschützter Tierarten, egal welche Tiere betroffen sind, ist unakzeptabel und ist auch durch verschiedene Gesetze klar als verboten geregelt.
Leider wurden in den europäischen Mitgliedsstaaten schon häufiger die Vorschriften zur Einhaltung von Jagdverboten (zum Beispiel während der Wanderungs- oder Brutzeiten), oder die Art des Jagens, nicht eingehalten. Die Vogelschutzrichtlinie muss sowohl von den alten als auch von den neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingehalten werden. Die Vogelschutzrichtlinie sieht auch die Ausweisung von Schutzgebieten (Special Protection Areas) vor.
Für Malta gelten bis zum 31. Dezember 2008 Übergangsregelungen was das Fangen von Finken mit Fangnetzen betrifft. Nach dem 31. Dezember 2008 muss Malta das Aufstellen von Fangnetzen aber verbieten und dazu einen nationalen Rechtsrahmen geschaffen haben. Alle anderen Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie müssen aber von dem neuen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bereits heute eingehalten werden.
Generell halte ich Regelungen zu Übergangsfristen für die neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für sinnvoll (zum Beispiel wenn es um Bedingungen für Müllverbrennung oder um die Einhaltung der Vorschriften zur Reinheit von Trinkwasser geht), weil dabei immer technische Veränderungen und Investitionen nötig sind. Beim Vogelschutz habe ich für solche Übergangsregelungen aber kein Verständnis, und das habe ich auch im Europäischen Parlament immer wieder betont, und die Beitrittsverträge insoweit kritisiert. Es müsste eigentlich ein Leichtes sein, die Gewehre im Schrank zu lassen oder die Fallen nicht aufzustellen. Dazu bedarf es keiner technischen Umstellungen, sondern lediglich einer Umstellung in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Europäische Kommission hat bereits viele Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstöße anderer Mitgliedsstaaten gegen die Vogelschutzrichtlinie eingereicht. Bei einer Nichteinhaltung der Vogelschutzrichtlinie wird die Kommission dies auch im Falle von Malta tun.
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar Roth-Behrendt