Frage von Achim B. • 06.12.2013
Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Achim B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt,
in Ihrer Antwort an Herrn Kromm behaupten Sie abschließend :"Eine Einstufung als Lebensmittel ist überhaupt nicht möglich, da Nikotin ein giftiger Stoff ist und deren Verwendung im Lebensmittelrecht nicht möglich ist."
Können Sie mir bitte beantworten, unter welche Kategorie die Nervengifte Alkohol und Coffein fallen, und wie es die Nachtschattengewächse wie Kartoffeln,Paprika, Chili, Auberginen und Tomaten, trotz Nikotingehalt, ins Lebensmittelrecht geschafft haben ?
Mit freundlichen Grüßen
Achim Blank
Antwort ausstehend von Dagmar Roth-Behrendt SPD