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Dagmar Roth-Behrendt
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Frage von Andreas W. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Andreas W. bezüglich Soziale Sicherung

Ich las eben im Spiegel, dass die EU-Kommission Großbritannien verklagen will, weil dort EU-BürgerInnen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, die BritInnen zu stehen. Nachzulesen hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bruessel-klagt-gegen-grossbritannien-wegen-verweigerter-sozialleistungen-a-902907.html
Bekanntermaßen bricht auch die Bundesrepublik in dieser Hinsicht laufend das EU-Recht, insbesondere durch die Formulierungen des SGB II, in dem EU-BürgerInnen weder aufgrund des Europäischen Fürsorgeabkommens noch aufgrund der VO 883/2004 in jedem Fall die Gleichbehandlung mit Deutschen gewährt. Auch hierzu gern der Verweis auf weitere Informationen: http://www.harald-thome.de/media/files/EFA_Vorbehalt_Kommentar-18.05.2012.pdf
Die konkrete Frage: Ist aus den Reihen des Europäischen Parlaments oder einer anderen Institution geplant oder bereits eingeleitet, dass auch europarechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik erfolgen?
Ich bin unabhängiger Hartz-IV-Berater und habe laufend damit zu tun, dass EU-BürgerInnen vor das Sozialgericht ziehen müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Erfreulicherweise gewinnen fast alle ihre Eilverfahren, aber der Dauerrechtsbruch der Bundesrepublik kostet die Betroffenen Nerven und die SteuerzahlerInnen letzten Endes einen Haufen Geld, weil verlorene Prozesse ja auch zu bezahlen sind.
Falls Aktivitäten, Deutschland juristisch hier zurechtzuweisen, noch nicht bekannt sind, hätte ich dann gern noch gewusst, ob Ihre Partei sich hierzu durchringen könnte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wallbaum,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie auf einen wichtigen Aspekt hinweisen.

Die Überprüfung, ob ein Mitgliedsland europäische Gesetzgebung (korrekt und vollständig) in nationales Recht umsetzt bzw. ob es ggf. mit nationaler Gesetzgebung gegen europäische Gesetzgebung verstößt, erfolgt in der EU durch die Europäische Kommission. Sie wird deshalb auch als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Das Europäische Parlament hat dabei als Gesetzgeber keine Kompetenzen.

Deshalb habe ich nach Ihrem Hinweis bei der Europäischen Kommission nachgefragt. Die Zweifel der Kompatibilität der deutschen SGB II-Regelung sind dort bekannt. Die Europäische Kommission möchte allerdings den Ausgang des von Ihnen zitierten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Großbritannien sowie einen anderen, beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Fall abwarten. Auf dieser Grundlage soll dann darüber entschieden werden, ob und wie ggf. gegen Deutschland vorgegangen werden soll.

Ich unterstütze diesen Ansatz der Europäischen Kommission und bin der Meinung, dass die Frage der Kompatibilität mit EU-Recht einer Klärung durch den EuGH bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Roth-Behrendt