Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Bock R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz ?
Liebe Frau Bock,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie richtig anmerken, ist Datenschutz ein Grundrecht, das für jede Bürgerin und jeden Bürger ausreichend gewährleistet sein muss. Das "Recht auf Vergessen" muss allen EU-Bürgern garantiert werden, sodass ihre Daten gelöscht werden, wenn der Grund für die Speicherung erlischt. Hierfür ist es besonders wichtig, dass die betroffene Person zu jeder Zeit weiß, welche Daten durch wen, wann, zu welchem Zweck, für welchen Zeitraum gespeichert wurden und wie diese verarbeitet werden. Dabei ist eine Stärkung der nationalen Datenschutzbehörden unabdingbar. Betroffene Bürger haben so die Sicherheit, dass ihre Rechte im Zweifelsfall einklagbar sind. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung muss vom Bürger ausdrücklich gegeben werden und Unternehmen dürfen dies nicht stillschweigend voraussetzen. Auch bei strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren muss das Recht auf Privatsphäre strikt durchgesetzt werden.
Das "Recht auf Vergessen" muss EU- Bürgern aber nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der EU eingeräumt werden. Das ist insbesondere von Bedeutung, da viele Anbieter von Online-Diensten ihren Firmensitz nicht in der EU haben. Daher ist zu begrüßen, dass das neue EU-Datenschutzrecht - Richtlinie und Verordnung werden voraussichtlich Ende Mai 2013 zunächst im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und dann zu einem noch nicht bestimmten Termin im Plenum abgestimmt - auch dann greifen soll, wenn ein Unternehmen seinen Firmensitz außerhalb der EU hat, seine Produkte aber EU-Bürgern anbietet. Auch im Hinblick auf internationale Fluggastdatenabkommen sind die Vorschriften zur Datenweitergabe an Drittstaaten kritisch zu beurteilen. So soll die EU-Kommission eine Liste mit Ländern erstellen, die über ein hohes Datenschutzniveau verfügen und ohne Genehmigung den Transfer von Daten an diese Staaten erlauben. Es muss sichergestellt werden, dass auch in den neuen Gesetzesvorschlägen die Datenschutzrechte von EU-Bürgern oberste Priorität haben und Datenschutzregeln ohne Ausnahme aktualisiert und verbessert werden. Wir können bei den Rechten der Bürger kein Zwei-Klassen-System hinnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar Roth-Behrendt