Frage an Dagmar Enkelmann von Jens K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann,
diese Pressemitteilung der AG Vorratsdatenspeicherung habe ich heute gelesen:
"....Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen..."
Durch solche "Hintertürchen" wird über kurz oder lang die Meinungsfreiheit der Bürger immer weiter beschnitten, da diese fürchten müssen, dass ihnen ihr Surfverhalten irgendwann einmal wieder vorgeworfen wird.
Datenschutz sollte doch so aussehen, dass so wenig wie möglich Daten gespeichert werden.
Lässt sich dieser Gesetzesentwurf noch mit dem Schutz auf Privatsphäre vereinbaren? Wie positionieren Sie sich dazu?
Sehr geehrter Herr Knoblich,
Ihrer Auffassung, dass so wenig wie möglich Daten der Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden sollen, kann ich nur zustimmen.
Wie Sie zu Recht anmerken, soll mit dem neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung aufs Internet ausgeweitet werden. Das geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus. Schon diese wird von der LINKEN grundsätzlich abgelehnt. Das gilt auch für die jetzt geplante Änderung des Telemediengesetzes. Beide sind mit dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre nicht vereinbar.
Für DIE LINKE ist es kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen, wenn die Telefondaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Das nützt schon nichts, wenn sich mögliche Kriminelle in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen.
Schwerer wiegt für uns noch das Argument, dass die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschädigt. Jeder muss das Recht haben, über seine Daten selbst zu entscheiden und so sein Bild in der Öffentlichkeit bestimmen zu können. Die Wichtigkeit dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen betont. Es leitet sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab und hat damit den Status eines Grundrechts.
Darüber gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit und das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil Kommunikation für viele Monate aufbewahrt wird, können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden zwar "nur" die Verbindungsdaten registriert, aber auch die lassen einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Wer lange Telefonate mit einem teuren Strafverteidiger führt oder wer ständig bei der AIDS-Beratung anruft, kann dies künftig ebenso wenig verheimlichen wie Telefonate mit dem Arzt oder dem Pfarrer. Die Behörden können sich dann ihren Teil dazu denken.
DIE LINKE teilt die Kritik von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern wie dem AK Vorratsdatenspeicherung vollauf und lehnt daher auch die geplante Änderung des Telemediengesetzes strikt ab. Es ist völlig inakzeptabel, dass künftig jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht erhalten soll, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. DIE LINKE fordert, das Vorhaben sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Zudem hat die Vorratsdatenspeicherung im Internet in einem Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium. In Wahrheit geht es dem Bundesinnenministerium nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Das Bundesinnenministerium zeichnet gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form auf.
Die offizielle Begründung mit einer "Störungsbekämpfung" ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsdatenspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt "Wir speichern nicht!" teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.
Ein ähnlicher Paragraf im so genannten "Telekom-Paket" der EU, das derzeit in Brüssel verhandelt und frühestens im Sommer verabschiedet wird, ist politisch nach wie vor umstritten. Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich noch im November nach einem Offenen Brief von Datenschützern dafür stark gemacht, dass eine verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus dem Paket gestrichen wird. Innenminister Schäuble will nun anscheinend noch vor dem EU-Beschluss Fakten schaffen.
Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes muss garantiert bleiben, dass uns auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können wir unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur uns den Bürgerinnen und Bürgern, die vertraulich Hilfe suchen, sondern letztlich allen, die die Demokratie stärken wollen. Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2008 hat übrigens nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senkt.
Darüber hinaus kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann