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Dagmar Enkelmann
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Frage von Frank N. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1. Wie viele Abgeordnete haben ein Direktmandat und sind so direkt von den Wählern gewählt worden?

2 .Wieviele sind durch die Parteien durch die Listenplätze "zum Bundestag "delegiert" worden?

3. Warum sind im Bundestag so wenig Abgeordnete, die arbeitslos waren?

4. Warum wird der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten nicht vom Wähler gewählt?
Dann würde es keine Probleme wie in Hessen geben.
Wäre doch interessant, wenn der Regierungschef einer anderen Partei angehören würde, als es die "Regierungspartei" ist.
Ich bin jedenfalls für eine Änderung des Wahlrechts.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass mit einen neuen Wahlrecht mehr Demokratie erreicht würde und so des Volkes Willen besser durchgesetzt werden könnte? Zur Zeit gibt es ja einen sogenannten Fraktionszwang.

MfG
Frank Neumann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Neumann,

seit der Bundestagswahl im Jahre 2002 ist die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 598 abgesenkt. Diese Abgeordneten werden jeweils zur Hälfte direkt in einem Wahlkreis sowie zur anderen Hälfte über Landeslisten der zur Wahl zugelassenen Partei gewählt. Dazu ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser Wahlkreise ist derjenige Kandidat, der die meisten Erststimmen der Wählerinnen und Wähler erringt, direkt ins Parlament gewählt, hat also ein so genanntes Direktmandat inne. Die anderen Mitglieder des Bundestages werden mit der Zweitstimme über Landeslisten der Parteien gewählt. Deren Zahl ist in der Regel ein wenig größer als 299, weil hier noch die so genannten Überhangmandate hinzukommen.

Wie viele Abgeordnete vor ihrer Wahl arbeitslos waren, darüber gibt es keine exakten Angaben. Bekannt ist aber, dass die erste Abgeordnete, die als Hartz-IV-Empfängerin in den Bundestag kam, meine Abgeordnetenkollegin Elke Reinke (DIE LINKE) ist. Wer sich in einer solchen Lage zu einer Kandidatur für den Bundestag entschließt, benötigt schon außergewöhnlich viel Tatkraft, Engagement sowie Beistand, auch seitens der Familie, des Freundeskreises und der Partei, die die Kandidatur unterstützt. Ich persönlich würde mir wünschen, dass sich mehr Menschen so wie meine Kollegin Elke Reinke entschließen könnten, in die Politik zu gehen. Dies würde sicher für eine größere Nähe der Abgeordneten zu den Problemen und Anliegen ihrer Wählerinnen und Wähler sorgen.

Die - von Ihnen vorgeschlagene - Direktwahl des Bundeskanzlers oder der Ministerpräsidenten der Länder würde die Probleme nicht grundlegend lösen, denen sich die Demokratie in diesem Lande gegenübersieht, in Ländern wie Frankreich oder den USA, wo viel stärker als bei uns Personen gewählt werden, herrscht deswegen nicht unbedingt mehr Demokratie. Was das Wahlrecht auf Bundesebene betrifft, so ist die LINKE u.a. dafür, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken.

Mehr Demokratie ist meiner Auffassung nach nicht in erster Linie durch ein verändertes Wahlrecht zu erreichen. In der Bundesrepublik müssen vor allem auch auf Bundesebene mehr Elemente der direkten Demokratie zum Tragen kommen. Dazu gehören Volksentscheide und Volksbegehren. Die Fraktion DIE LINKE hat dazu bereits 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz vorgelegt (Bundestags-Drucksache 16/1411).

Ja - den von Ihnen kritisierten Fraktionszwang gibt es, nur verbrämt als "Fraktionsdisziplin". Damit wird Druck auf die Abgeordneten ausgeübt, der eigentlich unzulässig ist. Denn das Abgeordnetenrecht kennt den Fraktionszwang nicht. Jeder Abgeordnete soll, wie das Grundgesetz es vorsieht, jederzeit frei nach seinem Gewissen entscheiden. Ich würde mir wünschen, dass die Wählerinnen und Wähler insbesondere die Abgeordneten ihres Wahlkreises öfter danach befragen, warum sie bei manchen Entscheidungen gegen ihre eigenen Überzeugungen handeln und wider besseren Wissen sich der Parteiräson oder anderen Rücksichtnahmen beugen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann