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Dagmar Enkelmann
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Wolfgang B. bezüglich Soziale Sicherung

Geehrte Frau Dr.Enkelmann,

ich war als Bundes- Bea im mittlerem Techn. Dienst tätig und möchte für mein späteres finanzielles Wohlergehen ( wie vom Staat verlangt ) vorsorge betreiben.Seit einiger Zeit habe ich einen genehmigten, versicherungspflichtigen Nebenjob
( 15 Stdn./Woche).Mir werden für die gesetzl. Rentenversicherung jeden Monat 90 EUR eingehalten obwohl mir der Bund die zu erwartende kleine Rente von der Pension wieder abzieht.
Findet diese Handlungsweise auch Ihre Zustimmung ?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Becker,

das von Ihnen geschilderte Problem der Anrechnung von Hinzuverdiensten von Beamten ist mir und der Fraktion DIE LINKE gut bekannt. Es spielt auch bei der gegenwärtigen Reform des Beamtenrechts im Dienstrechtsneuordnungsgesetz (§ 97 ff.) eine Rolle. Auch wenn auf Bundes- und Landesebene unterschiedlich geregelt ist, inwieweit sich Beamte während ihres aktive Dienstes als auch im Ruhestand ihre Einkünfte aus einer Nebentätigkeit auf ihre Bezüge anrechnen lassen müssen, betrifft dieses Problem viele Beamtinnen und Beamte, die - wie Sie - vor allem zusätzlich etwas für ihr Alterseinkommen tun wollen oder müssen.

Der Gesetzgeber sieht hinsichtlich des Umfangs der Nebentätigkeit die Grenze bei der Beeinträchtigung der dienstlichen Interessen, wenn, wie es heißt, eine Gefährdung der dienstlichen Leistungen im Hauptamt anzunehmen ist. Um die Haupttätigkeit des Beamten durch einen Nebenjob nicht zu beeinträchtigen und auch der steigenden Zahl von Frühpensionierungen entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber Höchstgrenzen für den Bezug von Versorgungsbezügen und Nebenverdiensten eingeführt. Doch keine Regel ohne Ausnahme. So sieht das Beamtenversorgungsgesetz bzw. das Beamtenrechtsrahmengesetz vor, dass Entgelte aus einer schriftstellerischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder Vortragstätigkeit eines Beamten anrechnungsfrei bleiben.

Das Problem bei der Anrechnung besteht dabei nicht darin, dass die Nebenverdienste generell - bspw. bei Pensionen - berücksichtigt werden, sondern darin, bei wem, wo und wie die Anrechnungsgrenzen gezogen werden. Hier plädiere ich für eine Differenzierung, die vor allem den Beziehern niedriger Einkünfte großzügigere Möglichkeiten eröffnet, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und auch Vorsorge fürs Alter zu treffen. Insbesondere die Beamtinnen und Beamte des einfachen und des mittleren Dienstes sind keineswegs, wie ich jüngst im Bundestag betonte, auf Rosen gebettet. Viele Beamtinnen und Beamte werden aufgrund ihrer schwierigen Einkommenslage zu Nebentätigkeiten geradezu genötigt.

Es gilt hier, zum einen Abhilfe durch höhere (ausreichende) Bezüge zu schaffen. Die aktuelle Anpassung auch der Bundesbesoldungsordnung, die von der LINKEN begrüßt wird, ist ein erster Schritt dazu. Zum anderen dürfen Nebentätigkeiten, auf die Beamtinnen und Beamten zum Teil angewiesen sind, nicht durch unangemessene Abgaben belastet werden. Meine Fraktion DIE LINKE unterstützt insbesondere die vom DGB geforderte großzügigere Handhabung der Hinzuverdienste. So könnte der Lebensstandard im Alter, der angesichts der Pensionskürzungen der vergangenen Jahre und der beschlossenen gesetzlichen Vorgaben leider weiter sinken wird, zumindest gehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann