Frage an Dagmar Enkelmann von Ronald E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann,
ich wollte am heutigen Tage den Hausartzt aufsuchen. Wegen einer Erkrankung die am 02.01.2008 in Netphen (Siegerland) behandelt wurde. Dafür entrichtete ich die gemäß §28 Abs 4 SGB V fällige Zuzahlung für das Quartal. Heute sollte ich für den Arztbesuch wieder die Quartalsgebühr bezahlen. Das lehnte ich ab, da es sich um die gleichen Beschwerden handelte, ich wieder einen Allgemeinmediziner aufsuchte und ich die Quittung für die bereits gezahlte Zuzahlung vorlegte. Es erfolgte daraufhin keine Behandlung durch den Artzt. Um das Problem zu klären rief ich die AOK BRB Servicenummer an. Dort bestätigte man mir, dass der Artzt entsprechend dem Gesetzt Recht hatte. In meinem Fall verhält es sich jedoch so, dass ich arbeitsbedingt als Monteur häufig an wechselnden Einsatzorten eingesetzt werde. Ich wechsle also nich aus Spaß den Artzt sondern es ist eine Notwendigkeit.
Wie kann es sein, dass ein Gesetzt so verfasst ist, dass eine Grauzone entsteht, in der Arbeitnehmer mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen benachteiligt werden?
Sehr geehrter Herr Eichstädt,
vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie eines der zentralen Probleme unseres Gesundheitssystems ansprechen: Der Zugang zu ärztlicher Versorgung wird zunehmend zu einer Frage des Geldbeutels.
Die Praxisgebühr war mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt worden. Jährlich werden dadurch Kosten von 1,7 Milliarden Euro auf die Patientinnen und Patienten abgewälzt. Damit wird das System der solidarischen Krankenversicherung ausgehöhlt. Die Versichertengemeinschaft, die das Lebensrisiko "Krankheit" gemeinsam absichern soll, hält nicht mehr zusammen.
DIE LINKE hält deshalb jede Praxisgebühr - egal, ob diese nun einmal im Quartal, bei jedem Arztbesuch oder einmal pro Jahr gezahlt werden soll - für eine unsoziale und unsolidarische Abgabe. Nicht nur Arbeitnehmer wie Sie mit "besonderen Tätigkeitsmerkmalen", sondern gerade auch Menschen mit geringem Einkommen müssen sich bei zehn Euro genau überlegen, ob sie einen Arzt aufsuchen oder lieber, trotz bestehender Erkrankung, auf den Arztbesuch verzichten. Hierin sieht die LINKE eine Politik der Ausgrenzung, mit der die Gesundheit zu einer Ware verkommt.
Aus diesem Grunde hat meine Fraktion in einem Gesetzentwurf im Mai 2006 die Streichung des entsprechenden §28 Abs. 4 SGB V gefordert. Ein Gesundheitssystem, das allen Menschen zur Verfügung stehen soll, muss frei von Zuzahlungen sein. Dafür werden wir uns, hoffentlich auch in Ihrem Sinne, auch weiterhin einsetzen. Solange im Parlament aber keine Mehrheit für die Streichung dieses Paragrafen zustande kommt, werden Sie diese ungerechte und unsoziale Gebühr bezahlen müssen.