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Frage von Dr. Frank V. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Dr. Frank V. bezüglich Soziale Sicherung

Einer Renteninformation der BfA musste ich unlängst entnehmen, dass sich die Entgeldpunkte Ost und West auch 19 Jahre nach der Wende noch gravierend unterscheiden. In Zahlen ausgedrückt würde ich als ehemaliger DDR-Bürger etwa 1000 € weniger Rente im Jahr bekommen als ein vergleichbarer Bürger der westlichen Bundesländer. Nun zu meinen Fragen:
1. Welche Initiativen ergreifen Sie persönlich, damit diese schreiende Ungerechtigkeit endlich beseitigt wird?
2.Gilt dieses "Rentenstrafrecht" eigenlich auch für Bundestagsabgeordnete ?
3. Über welche Zusatzversorgungssysteme bei der Rente verfügen Bundestagsabgeordnete und wird dort auch mit zweierlei Mass gerechnet?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Valentin,

Ihre Empörung darüber, dass fast zwei Jahrzehnte nach der Wende die Renten-Entgelt-Punkte Ost deutlich unter denen im Westen liegen, teil ich voll und ganz. Es ist wirklich an der Zeit, die Benachteiligung der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner zu beenden. Eine Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost an den im Westen geltenden erst bis zum Jahr 2030, wie es die Bundesregierung plant, werden viele der betroffenen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr erleben.

Meine Fraktion DIE LINKE hat deshalb – nach gründlicher Debatte mit Verbänden und Experten – im Oktober 2007 einen Antrag (Drucksache 16/7019) in den Bundestag eingebracht mit der Forderung, den aktuellen Rentenwert (Ost) innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Westniveau anzuheben.

Desweiteren hat die Fraktion DIE LINKE eine ganze Reihe von Anträgen vorgelegt, mit deren Hilfe die vorhandenen Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten der Älteren in den neuen Ländern bei der Überleitung der DDR-Alterssicherung ins bundesdeutsche Recht beseitigt werden sollen. Dazu zählen Ungerechtigkeiten bzw. Überführungslücken bei den Beschäftigten des DDR-Gesundheits- und Sozialwesens, der in der DDR Geschiedenen, bei Zusatzversorgungen bestimmter Berufsgruppen und vielen anderen. Weitere Details dazu sind der Drucksache 16/7019 zu entnehmen. Diese wie die weiteren Anträge der LINKEN zum Rentenrecht werden voraussichtlich im April im Bundestag behandelt und dann in die Ausschüsse überwiesen.

Unterschiede zwischen Abgeordneten des Bundestages bei der Altersversorgung aufgrund ihrer Herkunft aus Ost oder West macht das derzeitige Abgeordnetenrecht nicht. Die Festlegungen des „Rentenstrafrechts“ würden natürlich auch für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten, wenn sie in der DDR in entsprechenden Positionen gewesen wären. Allerdings würde sich das angesichts der privilegierten Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten, die zudem bekanntlich keine eigenen Altersbeiträge entrichten, vermutlich zumeist nicht spürbar rentenmindernd aus wirken. Die Fraktion DIE LINKE fordert hier einen generellen Systemwechsel in der Weise, dass Bundestagsabgeordnete künftig zum einen eigene Beiträge entrichten und diese zum anderen in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann