Frage an Dagmar Enkelmann von Dietmar J. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr verehrte Frau Dr. Enkelmann,
danke für Ihre Antwort! Der Steuerzahler bezahlt bereits für Schäden der Hauptzielgruppe der KFZ-Haftpflicht! Der Staat springt oft ein, nachdem Versicherungs- und Rechtswirtschaft genug Geld der Prämienzahler unter sich verteilt haben und für die Betroffenen zu wenig übrig blieb für Entschädigungen! Sie erhalten zwar was, doch wird das mehr als aufgefressen durch Regulierungsschäden! Sie können jeden x-beliebigen Fall herausgreifen, untersuchen lassen, und werden nichts anderes finden als Bestätigungen meiner Feststellung, daß Verkehrsteilnehmer in D nicht gegen die schlimmsten Unfälle finanziell abgesichert sind!
Versicherungskonzerne haben wie alle Unternehmen das eigene Wohlergehen mehr im Blick als das anderer. Es geht um eine systematische Zermürbung von Unfallopfern, die deshalb möglich wird, weil Betroffene der Machtkooperative Polizei-Anwalt-Gutachter-Richter ausgeliefert sind. Sie werden nicht vor den Risiken gewarnt und nicht mal über ihre wichtigsten Rechte aufgeklärt! - Hier können Sie die Systematik erkennen, die sich durch Fallanlaysen unter zweckorientierter Anwendung unserer Gesetze bestätigt: http://www.verstaendigung.de/instanzenweg.html
Gesetze einbringen mag recht sein, doch mangelts nicht an der Umsetzung. Für Geschädigte sind alle §§ vorhanden, die sie rasch entlasten könnten. Bis heute wurde die Häufigkeit von Zermürbungsfällen nicht erfaßt, obwohl das einfach möglich wäre. Ich habe das in einem Kontakt über abgeordnetenwatch.de mit Annette Widmann-Mauz präzisiert und möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, ob Sie dies in Ihren Ausschuß einbringen.
Wenn Sie die von mir forcierte finanzielle Beteiligung der Verursacher an ihren Schäden in Ihren Entschädigungsfonds packen, werden Prämien nochmal niedriger. Ich habe mal mit der BASt geschätzt, daß wir täglich 100 Mio. DM sparen könnten. Wer weiß, daß es teuer werden kann, fährt weniger berauscht, und wer zu riskant ist, gar nicht mehr.
Sehr geehrter Herr Jacobi,
ich freue mich, dass der Vorschlag meiner Fraktion zur Einrichtung eines speziellen Entschädigungsfonds Ihre Zustimmung findet. Leider kann ich diesen Vorschlag oder die von Ihnen geforderte stärkere finanzielle Beteiligung der Unfallverursacher nicht selbst in den Bundestag oder den zuständigen Ausschuss einbringen. Das können laut Geschäftsordnung nur eine Fraktion oder 5 Prozent aller Abgeordneten des Bundestages.
In der Regel werden zudem Anträge von Oppositionsfraktionen und gerade die der LINKEN von der Mehrheit des Bundestages zu nahezu hundert Prozent abgelehnt, auch wenn in den Anträgen ein gerechtfertigtes inhaltliches Anliegen vertreten wird. Dessen ungeachtet werde ich an die thematisch zuständigen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion mit der Bitte herantreten, parlamentarische Initiativen zu prüfen, um dem von Ihnen geschilderten Regulierungsnotstand abzuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann