Frage an Dagmar Enkelmann von Hare K. bezüglich Finanzen
Guten Tag Frau Enkelmann,
Gestern habe ich die Sendung von A. Will gesehen und sie sind mir da positiv aufgefallen.
Sie vertraten die Forderung, dass Bänker in die Verantwortung für ihre Arbeit gestellt werden und haftbar gemacht werden für ihr tun -so wie jedes Familienunternehmen.
Das hört sich so einfach an, dies umzusetzten ads dem nicht so ist ist klar - Mich interessiert was sie dafür tun um diese Forderung durchzusetzten ?
Wieviele mögliche Ansätze sehen sie da ?
Kann man daraus einen Bürgerentscheid machen und wenn ja ist die Regierung dann verpflichtet diese Regel umzusetzen?
Gut hätte ich es gefunden in der Sendung auf diese Frage weiter zu beharren bies eine angemessene Antwort erfolgt ist.
Mit Freundlichen Grüßen
Kugler
Sehr geehrter Herr Kugler-Streng,
ich freue mich, dass Ihnen meine Auffassungen in der Talkrunde zugesagt haben.
Was die Haftung von Bankern betrifft, geht es zunächst darum, dass sie in finanzielle Haftung genommen werden können, wenn die Bank durch unzulässige Spekulationen oder Risiko-Geschäfte Milliarden-Verluste erleidet. Gegenwärtig ist es teilweise noch so, dass zwar die Bank Verluste einfährt, die Banker an der Spitze aber immer noch Millionen-Boni oder -Abfindungen erhalten.
Es ist klar, dass auch ein Banker mit einem Spitzenverdienst niemals einen Schaden, der in die hunderte Millionen oder Milliarden Euro geht, real abbezahlen kann. Diese Verluste werden am Ende meist sozialisiert – durch Beschäftigungsabbau in der Bank, wertlos gewordene Anlagen von Kleinsparern oder durch „frisches Geld“ der öffentlichen Hand.
Die wichtigste Maßnahme, um diese finanziellen Schäden zu begrenzen, ist deshalb, die Geldinstitute nicht zu groß werden zu lassen. Nach der Lehmann-Brothers-Pleite 2008 lautete eine der entscheidenden Schlussfolgerungen, dass Banken niemals wieder so groß werden dürfen, dass sie ganze Staaten gefährden können. In diesem Punkt ist seitdem nahezu nichts erreicht worden – im Gegenteil: Die internationalen Finanzkonzerne haben eine Größe erreicht, dass sie z.B. gegen den Euro und die Euro-Staaten wetten können.
DIE LINKE fordert hier seit Jahren klar, die Banken auf ihr Kerngeschäft, ihre Zubringerfunktion für die Gesellschaft und die Realwirtschaft zurechtzustutzen. Es gilt, die Geschäftstätigkeit der Banken auf die Organisation des Zahlungsverkehrs, auf das Einlagengeschäft, auf einfache und sichere Möglichkeiten zur Ersparnisbildung sowie auf die Finanzierung gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoller öffentlicher und privater Investitionen (d.h. Kreditvergabe) zu beschränken. Diese Kernfunktionen finden sich bereits heute als Geschäftsmodell der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die sich in der Krise deshalb als besonders stabil zeigten.
Diese Forderungen lassen sich gegenwärtig auf Bundesebene nicht durch einen Bürgerentscheid umsetzen, weil es an einer entsprechenden Volksgesetzgebung, wie sie von der LINKEN gefordert wird, mangelt. 2010 hatte DIE LINKE einen Entwurf für eine Volksgesetzgebung in den Bundestag eingebracht, laut dem Volksinitiativen mit mindestens 100 000 Unterstützern Gesetzentwürfe und bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung dem Parlament vorlegen können (Stufe eins). Lehnt der Bundestag diese ab, kann ein Volksbegehren in die Wege geleitet werden (Stufe zwei). Das Quorum beim Volksbegehren, um dann zu einem Volksentscheid (Stufe drei) zu kommen, setzt DIE LINKE relativ niedrig an. So müssten eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten dem gesetzlichen Vorstoß des Volksbegehrens zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann