Frage an Dagmar Enkelmann von Michael S. bezüglich Staat und Verwaltung
Werte Frau Enkelmann,
mir ist zu Ohren gekommen, dass Bundestagsabgeordnete bei Abwesenheit keine Atteste einreichen müssen. Dies ärgert mich schon ein wenig. Stimmt das? Wo kann man das nachlesen? Desweiteren interessiert mich, ob Abgeordnete die Quartalgebühr zahlen müssen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Verzeihen Sie event. Unannehmlichkeiten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sämann
Sehr geehrter Herr Sämann,
Abgeordnete des Bundestages müssen, wie Sie zu recht vermuten, bei Erkrankungen keine ärztlichen Atteste einreichen. Das hat den einfachen Grund darin, dass Abgeordnete keinen "Arbeitgeber" haben, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern ins Parlament gewählt werden. Seinen Krankenschein könnte der Abgeordnete - im übertragenen Sinn - höchstens also der Bevölkerung schicken. Ganz folgenlos bleibt Krankheit aber nicht: Fehlt ein Abgeordneter des Bundestages bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit an einem Sitzungstag, wird seine Kostenpauschale pro Tag um 20 Euro gekürzt.
Ob Abgeordnete die Praxisgebühr zahlen oder nicht, hängt davon ab, ob sie in einer gesetzlichen Kasse oder -ähnlich wie Beamtinnen und Beamte - mit einer Beihilfe-Regelung in einer privaten Versicherung krankenversichert sind. In ersterem Fall ist Praxisgebühr zu zahlen, im zweiten nicht. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Website des Bundestages ( http://www.bundestag.de ) nachlesen, speziell zur Krankenversicherung unter der Adresse http://www.bundestag.de/service/glossar/K/krankenkasse.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann