Portrait von Dagmar Enkelmann
Dagmar Enkelmann
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dagmar Enkelmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Inge R. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Enkelmann,

als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Wie wollen Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, einzeln die Rechte ihrer behinderten Töchter und Söhne vor den Sozialgerichten einzuklagen?

Mit freundlichen Grüßen

Inge Rosenberger

Portrait von Dagmar Enkelmann
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

die von Ihnen kritisierte Kürzung des Regelsatzes ist, wie Sie zu recht betonen, diskriminierend und verfassungswidrig. Die Fraktion DIE LINKE hatte entsprechend zur 2. Lesung der Hartz-IV-Reform im Bundestag einen Änderungsantrag eingebracht, um die geplante Kürzung rückgängig zu machen (Drucksache 17/4084). Dieser Antrag wurde jedoch in namentlicher Abstimmung in der Sitzung des Bundestages am 3. Dezember 2010 von der Mehrheit des Hauses mit 308 Stimmen abgelehnt, darunter von allen anwesenden Mitgliedern der Fraktionen von CDU/CSU und der FDP sowie zwei SPD-Abgeordneten. 251 Abgeordnete unterstützten den Antrag der LINKEN, darunter natürlich die LINKE, außerdem die Abgeordneten der Grünen und die meisten der SPD-Fraktion.

Selbstverständlich fordert DIE LINKE, den Regelsatz für über 25jährige nicht zu kürzen, auch jetzt in den laufenden Hartz-IV-Gesprächen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Die anderen Parteien zeigen aber wenig Neigung, diese und andere sozial mehr als gerechtfertigte Forderungen zu erfüllen. DIE LINKE verlangt, dass das Urteil des Verfassungsgerichts ohne Wenn und Aber umgesetzt wird und der Regelsatz für - behinderte wie nichtbehinderte - Menschen nicht nur das physische Existenzminimum, sondern auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu sichern hat. Das ist der eindeutige Maßstab, den das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat. Wird diesem nicht entsprochen, wird auch die jetzige Hartz-IV-Reform kaum vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Mir ist klar, dass eine solche erneute Klage und ein folgendes Urteil viel Zeit braucht. Im Moment sehe ich aber aufgrund der politischen Mehrheiten auf Bundesebene keine andere Erfolg versprechende Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann