Frage an Dagmar Enkelmann von Alfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Dr. Enkelmann,
Da Sie sich schon zu PDS-Zeiten so für ein neues Grundgesetz eingesetzt haben, das viel mehr demokratische Rechte oder direkte Demokratie fordert (es in unserem Land also im Umkehrschluss ja scheinbar keine Demokratie gibt), möchte ich - die Anregung stammt aus Ihrer Antwort - die Fragen stellen:
Haben Sie sich zu Zeiten einer DDR genauso intensiv für den demokratischen Zustand der DDR eingesetzt? Haben Sie Verfassungsänderungen in der Verfassung der DDR angemahnt? (Wobei ja die Reisefreiheit in der Verfassung stand, aber deren Praktizierung eher unmöglich war). Haben Sie im Parlament der DDR (Volkskammer) gegen Beschlüsse gestimmt und wenn ja welche?
Sehr geehrter Herr Budenz,
dass ich den Ausbau demokratischer Rechte und der direkten Demokratie, vor allem auf Bundesebene, fordere, bedeutet keineswegs, dass ich der Ansicht bin, in diesem Land gebe es keine Demokratie. Wie Sie vielleicht wissen, gehört DIE LINKE zu den entschiedenen Verteidigern des Grundgesetzes und der darin festgeschriebenen Grundrechte. Zugleich geht es aber darum, die demokratischen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Wenn – wie z.B. seit Jahren beim Bundeswehreinsatz in Afghanistan - die Mehrheit im Bundestag den deutlichen Mehrheitswillen der Bevölkerung so konsequent ignoriert, stellt sich die Frage, ob die repräsentative Demokratie nicht zu ergänzen ist. Muss es dabei bleiben, dass die Bürgerinnen und Bürger alle vier oder fünf Jahre wählen, dazwischen aber nicht viel zu sagen haben?
Ich war seit der Wahl vom März 1990 Mitglied der letzten DDR-Volkskammer und habe natürlich auch gegen Beschlüsse dieses Parlaments gestimmt. Als Mitglied des Rechtsausschusses dieser Volkskammer habe ich mich in die Verfassungsdebatten zu dieser Zeit eingebracht. Davor war ich, wie Sie meiner Biografie entnehmen können, als Dozentin tätig und in keiner Volksvertretung aktiv. Unbestritten ist, dass die DDR demokratische Defizite aufwies, wie z.B. die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit. Verfassungstext und –realität klafften mitunter deutlich auseinander. Das Beispiel der DDR zeigt auch, wohin fehlende reale Mitsprache- und Mitwirkungsrechte für Bürgerinnen und Bürger führen können. Das ist für mich ein Motiv, um mich heute für die Stärkung der Demokratie einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann