Frage an Dagmar Enkelmann von Jan-Erik H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann,
ich habe der Presse in einem Internetartikel entnehmen können, dass die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, ehemalige Abgeordnete aus vergangenen Wahlperioden, die es nicht mehr mit einem Mandat in den Deutschen Bundestag geschafft haben (z.B. wegen eines unsicheren Listenplatzes etc..), innerhalb der Bundestagsfraktion einstellt und weiterbeschäftigt.
Quelle: http://www.express.de/news/politik-wirtschaft/vom-bundestag-in-die-poststelle/-/2184/1219160/-/index.html
Die ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages Elke Reinke arbeitet nun in der Poststelle der Linksfraktion.
Abgesehen davon, dass sie auf viele Bewerbungen nach und trotz ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ein Übergangsgeld erhält, stellen sich folgende Fragen für mich.
1. Warum werden ehemalige Mandatsträger der Linken privilegiert eingestellt bei der Linken, wenn sie nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag keine Neuanstellung finden?
2. Ist diese Praxis in anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages ebenfalls der Fall?
3. Ist diese Praxis rechtlich gedeckt bzw. mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages abgesprochen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Erik Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
richtig ist, dass Frau Elke Reinke Mitarbeiterin im Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion DIE LINKE ist. Dort betreut sie vor allem die Briefe, Mails und Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich Tag für Tag in dreistelliger Zahl an die Fraktion wenden.
Für die Einstellung von Frau Reinke sprachen zum einen ihre Erfahrungen, die sie als Bundestagsabgeordnete sammeln konnte. Viele Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, die an die Fraktion gehen und bearbeitet werden, drehen sich um politische und parlamentarische Vorgänge in- und außerhalb des Bundestages. Da kann eine Mitarbeiterin, die das aus eigener, unmittelbarer Anschauung kennt, gut Auskunft geben. Zum anderen wenden sich „dank“ der fortgesetzten Hartz-IV-Politik der schwarzgelben Bundesregierung nach wie vor viele Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen aus diesem sozialen Bereich an die Fraktion DIE LINKE. Gerade dafür ist Frau Reinke eine kompetente Ansprechpartnerin.
Bislang gehören insgesamt zwei ehemalige Mitglieder der Fraktion DIE LINKE aus der 16. Wahlperiode zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion. Ob dies auch bei anderen Fraktionen des Bundestages der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Da müssten Sie bei den anderen Fraktionen nachfragen. Die Einstellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das souveräne Recht der Fraktionen. Ein Abstimmung mit der Verwaltung des Bundestages ist dabei nicht vorgesehen und selbstverständlich ist die Praxis rechtlich gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann