Frage an Dagmar Enkelmann von Walter K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann,
in einem Beitrag auf der Internetseite des Deutschen Bundestages schreiben Sie über Ihre persönlichen Erinnerungen an die Zeit des Mauerfalls (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/27518734_kw41_enkelmann/index.html). Sie stellen am Ende des Textes fest, dass Sie und Ihre Kinder beim ersten Besuch im Westen besonders nachhaltig vom Anblick eines Obdachlosen berührt worden seien und fügen hinzu: "Obdachlose hatten sie (Ihre Kinder) in der DDR noch nie gesehen."
Dazu möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass Obdachlosigkeit in der DDR eine Straftat darstellte? Im Strafgesetzbuch der DDR wurde "asoziale Lebensweise", also auch das Leben auf der Straße, unter Strafe stellte (§ 249). Offiziell gab es in dem verlogenen diktatorischen Regime der DDR also weder Obdachlosigkeit noch Wohnungsnot. Rhetorisch geschickt und subtil verbreiten Sie diese Lüge auch noch 20 Jahre nach dem Mauerfall über die Seite des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kessen
Sehr geehrter Herr Kessen,
dass Obdachlosigkeit in der DDR als „asoziale Lebensweise“ galt, ist mir bekannt. Dennoch bleibt es dabei: Meine Kinder hatten bis zum Fall der Mauer noch keine Obdachlosen gesehen. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass auch die DDR - Diktatur hin, Regime her - Obdachlosigkeit und Wohnungsnot nicht so einfach „verbieten“ konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann