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Dagmar Enkelmann
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Frage von Ole G. •

Frage an Dagmar Enkelmann von Ole G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann ,

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Faktor. Integration ist ohne individuelle Mobilität nicht erreichbar.

Ist Ihnen bekannt, dass
-man nur dann einen Zuschuss erhält, wenn es unabdingbar zum Erhalt des Erwerbslebens benötigt wird?
-behinderte Kinder/Hausfrauen/Rentner keinen Anspruch auf Förderung haben?
-diese drei Gruppen quasi in häuslicher Isolation leben müssen?
-es Familien mit behinderten Kindern besonders hart trifft?
-die gesamte Familie darunter leidet, oftmals zugrunde geht?

Trotz SGB XII, § 53-§55 wird behinderten Kindern ein Zuschuss zum Fahrzeug mit der Begründung: "..das Kind stehe ja nicht im Arbeitsleben" oder in Berufung auf § 8 "Ein Zuschuss kann nicht gewährt werden, weil das Kind das Fahrzeug nicht selbst bedienen kann" verweigert. Wie kann das sein?

Im Mai 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich zur Umsetzung verpflichtet. Artikel 20 benennt Mobilität als bedeutsamen Faktor. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Förderung individueller Mobilität, um für Menschen mit Behinderung größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen.

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass
-die UN-Konvention, insbesondere Artikel 20, umgesetzt wird?
-Sozialbeamte endlich begreifen, dass es Kinder sind, über denen sie den Stab brechen?

Als Mitglied im Verein "Mobil mit Behinderung e.V." ist mir Ihre Antwort wichtig. Sie wird unter www.mobil-mit-behinderung.de veröffentlicht.

Sie wollen unsere Stimme erhalten?

In Deutschland sind 8 Million Menschen behindert, bezieht man aber das familiäre Umfeld mit ein, sind ca. 20 Millionen Bundesbürger indirekt von Behinderung betroffen. Die warten auf Ihre aktive Unterstützung und sollten Ihr Engagement wert sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Familie Giebels

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Familie Giebels,

Sie haben vollkommen Recht: Die derzeitige Lage von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen sowie die (Nicht-)Bewilligungspraxis der Sozialbehörden widersprechen eklatant der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung der Konvention wird ein langer Prozess werden, deshalb drängt DIE LINKE darauf, unverzüglich damit zu beginnen - unter aktiver Einbindung von Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen. Mit dem Umsetzungsprozess der Konvention hoffen wir auch auf einen Mentalitätswechsel, der dazu führt, dass nicht behinderte Menschen beginnen, ressourcenorientiert zu denken und beeinträchtigte Menschen mit ihren besonderen Kompetenzen als Teil der gesellschaftlichen Vielfalt schätzen zu lernen. Die entsprechende Fortbildung von Verantwortlichen und von Angestellten in den Sozialämtern / Behörden gehört natürlich dazu.

In Bezug auf Assistenz und Mobilität hat DIE LINKE bereits im November 2006 einen Antrag auf ein Nachteilsausgleichsgesetz (Bundestagsdrucksache 16/3698 - siehe Anhang) in den Bundestag eingebracht, in dem es u.a. heißt: "Schwerpunkt der Nachteilsausgleichsleistungen wird personale Assistenz in vielfältigen Erscheinungsformen sein. Dabei richtet sich der Umfang personaler Assistenz am individuellen Bedarf des behinderten Menschen aus. Das neue sogenannte "Persönliche Budget" soll durch einmalige und/oder regelmäßige Leistungen erweitert werden können, wenn der behinderte Mensch im Einzelfall plausible Mehrbedarfe hat; insbesondere bei Kindererziehung und Elternassistenz, Kleiderkosten, Reisekosten (auch für Assistentinnen und Assistenten), Reinigungskosten, Wohnraum, Wärme, Heil- und Hilfsmittel, behinderungsadäquate Größe und Ausstattung von Personenfahrzeugen etc."

Der Antrag wurde leider abgelehnt, DIE LINKE unterstützt daher die aktuelle Kampagne großer Behindertenverbände für ein Teilhabesicherungsgesetz (dazu gehört auch Sicherung persönlicher Mobilität) und wird diese Forderung in der kommenden Wahlperiode parlamentarisch umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann