Frage an Dagmar Enkelmann von mario u. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Enkelmann,
im Zusammenhang mit einem Straßenausbau kam es unter Mithilfe der örtlichen Bauverwaltung zu Finanzierungsforderungen an die Anwohner von nicht oder nur teilweise erbrachten Bauleistungen.
Nach umfangreichen Schriftverkehr mit der Bauverwaltung,den Petitionsausschüssen der Gemeinde,des Landtages und Bundestages wurde der Vorgang als korrekt bearbeitet eingeschätzt,was aber nur durch nicht wahrheitsgemäße Stellungnahmen der Bauverwaltung begründet war.
Im Zusammenhang mit den geschilderten Vorgängen stelle ich die Frage:
Sehen Sie eine Möglichkeit,daß das gegenwertige Petitionsrecht dahingehend geändert werden kann,daß dem Petitionssteller auf Anfrage die gegebenen Stellungnahmen der kritisierten Behörden zugänglich gemacht werden können.
Dadurch wäre eine faktenorientierte Entscheidung der Petitionsausschußmitglieder eher möglich,da der Petitionsantragsteller bei unwahren Schilderungen die Möglichkeit hätte dagegen gerichtlich fundiert vorzugehen zu können?
MfG M.Uhlig
Sehr geehrter Herr Uhlig,
Ihren Vorschlag, im Petitionsrecht ein Recht des Petenten auf Zugang zu den behördlichen Stellungnahmen zu verankern, halte ich für sehr vernünftig und unterstützenswert. Dies ist ein wichtiger, aber beileibe nicht der einzige Punkt, wo meine Fraktion DIE LINKE und ich selbst deutliche Veränderungen beim Petitionsrecht für notwendig erachte. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb Ende September 2008 den Entwurf eines "Gesetzes über die Behandlung von Petitionen und über die Aufgaben und Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Petitionsgesetz - PetG)" ins Parlament eingebracht. (nachzulesen u.a. unter dem
Link http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610385.pdf ).
Der Gesetzentwurf fordert unter anderem mehr Öffentlichkeit und Transparenz im Petitionsverfahren ein. So sollten Ausschusssitzungen bei Petitionen mit öffentlichem Interesse grundsätzlich öffentlich sein. Die entsprechenden Debatten sollten in Protokollen bekanntgegeben werden, Abgeordnete sollten Zugang zu den Stellungnahmen der Behörden haben, so wie es im Parlament auch üblicherweise der Fall ist. Wie Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können, hat DIE LINKE im Paragraf 5, Abs. 7 auch ein Recht des Petenten vorgesehen, nach Abschluss des Verfahrens auf Antrag Akteneinsicht nehmen zu können. Auch das würde in dem von Ihnen geforderten Sinne für mehr Öffentlichkeit und Transparenz liegen.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch in den Ausschussberatungen. Angesichts der Kürze der verbleibenden Zeit in der 16. Legislaturperiode ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass das Parlament im Plenum noch in 2. und 3. Lesung endgültig über den Gesetzentwurf entscheidet. Dieser verfällt dann mit der Neuwahl des Bundestages, wie es mit allen parlamentarischen Vorgängen zum Ende einer Legislaturperiode hin geschieht. Ich bin mir aber sicher, dass die Fraktion DIE LINKE das Thema Petitionsrecht mit Hilfe eines erneuten Gesetzentwurfs auch in der 17. Wahlperiode auf die Tagesordnung setzen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann