Frage an Dagmar Enkelmann von Rainer H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr.Enkelmann,
wie stehen Sie zu der Aussage "Kein Mindestlohn für Abgeordneten-Fahrer"!
Die SPD hatte ja mal wieder einen lächerlichen Mindestlohn von 7,50 €uro/Stunde vorgeschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hauenschild
Sehr geehrter Herr Hauenschild,
zu Ihrer Frage möchte ich erläuternd vorausschicken, dass in den zuständigen Gremien schon länger über die rechtlich vorgeschriebene Neuvergabe des Fahrdienstes des Bundestages debattiert wird.
DIE LINKE plädierte und plädiert in diesen Debatten stets dafür, dass in der Ausschreibung des Fahrdienstes als Vergabekriterium die Zahlung eines Mindestlohns oder, wenn dieser höher sein sollte, eines entsprechenden Tariflohns festgelegt wird. Wie Sie sicher wissen, fordert DIE LINKE gegenwärtig einen gesetzlich garantierten Mindestlohn von 8,71 Euro in der Stunde. Im Entwurf ihres Wahlprogramms zur Bundestagwahl setzt sich DIE LINKE dafür ein, in der nächsten Legislatur einen Mindestlohn von 10 Euro zu erreichen.
Für DIE LINKE ist die Entscheidung, ob bei der Ausschreibung des Fahrdienstes ein Mindestlohn in obiger Höhe verlangt wird, vor allem eine politische. Nach Meinung der LINKEN sollte der Bundestag alles unternehmen, um die Einhaltung von Mindestlöhnen bei Aufträgen, die er selbst vergibt, durchzusetzen. Dafür sollten auch, wenn notwendig, rechtliche Auseinandersetzungen in Kauf genommen werden. Dass diese notwendig sind, ist übrigens auch eine Folge eines bislang fehlenden Vergabegesetzes auf Bundesebene, mit dem sich soziale, ökologische und regionale Kriterien bei öffentlichen Aufträgen durchsetzen ließen. Dass sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für entsprechende Regelungen stark machen müsste, versteht sich von selbst.
Wenn eine angemessene Bezahlung durch die Vergabekriterien nicht zu erreichen ist, könnte der Bundestag schließlich - anstatt die Fahrleistung erneut auszuschreiben - die Fahrer und Fahrerinnen wieder selbst beschäftigen, wie dies vor dem Umzug von Bonn nach Berlin der Fall war. Dann könnten den Beschäftigten auch problemlos Tariflöhne bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann