Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?
Der Entwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition sieht für Frauen folgendes vor:
- kein Recht mehr auf Intimität und Schutzräume (Toiletten, Krankenhaus, Gefängnis, Frauenhäuser...)
- keinen fairen Wettbewerb im Sport mehr
- keine Parität in Politik und Wirtschaft (durch Besetzung von Quotenplätzen durch biologische Männer)
wenn sich jeder Mann ohne weitere Kontrolle per Sprechakt zur Frau erklären kann.
http://fairplayfuerfrauen.org/gesetzentwuerfe-fdp-und-gruene/
Wie stehen Sie dazu?
Anfrage zum Selbstbestimmungsgesetz
Sehr geehrte Frau M.,
Sie beziehen sich auf einen vermeintlichen Entwurf der Ampelkoalition zu einem Selbstbestimmungsgesetz und formulieren daran Ihre Kritik. Diesem muss ich widersprechen, da es noch keinen Entwurf der Ampelkoalition gibt. Vielmehr nehmen Sie, unter dem von Ihnen gesetzten link, Bezug auf zwei Gesetzesentwürfe der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der FDP aus der vergangenen Legislaturperiode. Diese hat die SPD-Fraktion abgelehnt, was auch entgegen den unter dem Link geäußerten Mutmaßungen steht. Seit letzter Woche liegen Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vor, die sich mit den Eckpunkten, die im Koalitionsvertrag der Ampel verabredet sind, decken.
In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, dass Transsexuellengesetz nicht zu reformieren, sondern durch ein Selbstbestimmungsgesetz vollständig zu ersetzen. Eine Schwächung von Frauenrechten erwarte ich dadurch jedoch nicht. Vielmehr geht es darum, dass die jahrzehntelangen Diskriminierungen und Traumatisierungen von trans*Personen bei der Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität beendet werden.
So sahen die bisherigen Regelungen des Transsexuellengesetzes vor, dass sich trans*Personen zwei Begutachtungen unterziehen mussten um im Personenstandsregister den Namens- und Geschlechtseintrag ändern lassen zu können. In einem Gutachten der Humboldt-Universität Berlin haben Expert*innen bereits 2017 diese Begutachtungspflicht als entwürdigend und diskriminierend bewertet. Verheiratete Personen waren zwangsweise verpflichtet, sich scheiden zu lassen, um die Namens- und Geschlechtsänderungen vornehmen lassen zu können. Ein noch tiefgreifenderer Eingriff war der Zwang zur geschlechtsanpassenden Operation. Dieser Zwang hat so tief in die vom Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit eingegriffen, dass diese und auch weitere Teile des Transsexuellengesetzes vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden.
Mit einem neuen Selbstbestimmungsgesetz wollen wir Regelungen schaffen, die trans*Personen eine Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität ohne diskriminierende und traumatisierende Verfahren und Eingriffe vornehmen lassen können. Wir sorgen damit für mehr Freiheit für diese Menschen, die immer noch viel zu oft Gewalt und Hass ausgesetzt sind. Eine Beschneidung von Frauenrechten geht damit nicht einher. Im Gegenteil sorgt die Ampelkoalition mit ihrer Politik für eine weitere Stärkung der Rechte von Frauen, so z.B. mit der gerade erst beschlossenen Abschaffung des §219a, welche Frauen in ihrer reproduktiven Selbstbestimmung stärken wird.
Abschließend möchte ich meine starken Zweifel ausdrücken, dass die von Ihnen geäußerten Befürchtungen tatsächlich Anlass zu echter Sorge sein müssen. Kein Mann wird sich, auch nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes, offiziell als Frau „ausgeben“ werden, um in Schutzräume für Frauen einzudringen. Wir werden dafür sorgen, dass der Schutz aller vor sexueller Belästigung ausgebaut wird.
Mir ist abschließend wichtig zu betonen: wir dürfen Rechte von trans*Personen nicht gegen Rechte von Frauen ausspielen, umgekehrt gilt dies aber genauso.