Frage an Cornelia Pieper von Brit P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pieper,
meine Frage zielt auf eine Handhabung örtlicher Behörden betreffs einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung: Hartz IV. Nach Aussage der betreffenden Behörde hat diese das Recht, dem Betreuten die Miete für eine neue Wohnung zu zahlen, obwohl die Behörde weiß, daß die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und das alte Mietverhältnis somit nicht ordnungsgemäß endete. Das ist Zivilrecht, die Behörde hat nur die Angemessenheit der neuen Wohnung zu prüfen. Der alte Vermieter kann sich ja zivilrechtlich gegen den Hilfsbedürftigen zur Wehr setzen. Ist diese Handhabung so vom Gesetzgeber beschlossen worden? Wenn nein, wieso darf diese Behörde dann so handeln. Letztendlich wird damit bewußt ein zu Betreuender in die Schuldenfalle gejagt. Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen Brit Purmann
Sehr geehrte Frau Purmann,
da ich zu Ihrem Anliegen noch einige Rückfragen habe, bitte ich Sie ganz herzlich, sich per E-Mail direkt mit meinem Berliner Büro in Verbindung zu setzen. Die E-Mail-Adresse lautet: cornelia.pieper@bundestag.de.
Ich danke Ihnen vorerst und wünsche einen schönen Feiertag und ein angenehmes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Pieper