Frage an Cornelia Pieper von Jonathan S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Pieper,
sind Sie der Meinung, dass die Anfang des 20. Jahrhunderts an der namibischen Bevölkerung begangenen Verbrechen der deutschen Streitkräfte als Völkermord zu bezeichnen sind?
Freundliche Grüße,
Jonathan Scholbach
Sehr geehrter Herr Scholbach!
Die Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist am 12. Januar 1951 -- für die Bundesrepublik Deutschland am 22. Februar 1955 -- in Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend. Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die im Zeitpunkt dieser Ereignisse für die Bundesrepublik Deutschland nicht in Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt zu der historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia bekannt. Der Deutsche Bundestag hat dies u.a. in seinen Entschließungen vom April 1989 und Juni 2004 bekräftigt. Die Bundesregierung kommt dieser Verantwortung insbesondere durch eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit -- auch auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit -- nach. Individuelle Entschädigungszahlungen an Vertreter bestimmter namibischer Volksgruppen und möglicherweise als Begründung dafür dienende Aussagen lehnt die Bundesregierung indes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dorina Frenz
Büroleiterin