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Frage von Helmut S. •

Frage an Cornelia Pieper von Helmut S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Pieper!

Sie treten für die Schaffung eines Wissenschaftsfreiheits-gesetzes ein!
Eine tolle Idee! Endlich einmal jemand, der Deutschland nach vorne bringt.
Solche Arrangements verdeutlichen Liberalität. Der Standort Deutschland wird aufgewertet!

Und jetzt meine Frage:

Wie ordnen Sie Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz Ihrem Vorhaben zu: Dieser lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Was wollen Sie befreien, was nicht bereits seit dem 23.05.1949 frei ist?

Mit freundlichen Grüssen
Helmut Samjeske

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Samjeske,

das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das es ja in der von der FDP vorgeschlagenen Form bekanntlich noch nicht gab, soll kein Anhängsel des Grundgesetzes sein. Vielmehr soll es in erster Linie den Forschungseinrichtungen die Freiheit geben, ihre Geschicke selbst in die Hand zu nehmen und sie von übermäßiger staatlicher Regulierung befreien.

Wir wollen durch den freien und selbst bestimmten Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft bei gleichzeitiger Erhöhung der Eigenverantwortung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, sowie Wissenschaftseinrichtungen die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems steigern. Wir wollen freiheitliche Strukturen in der Selbstverwaltung der Wissenschaft, z.B. durch die Einführung von Globalhaushalten, die Abkehr von der kameralistischen, inputorientierten zur aufgaben- und ergebnisbezogenen Steuerung, die Realisierung der Überjährigkeit der Haushalte durch das Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel ohne quantitative Restriktionen. Wir wollen Freiheit in der Tarifgestaltung im Wissenschaftssystem durch einen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag. Wir wollen, dass herausragende ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in Deutschland frei forschen können. Wir wollen, dass Wissenschaftler frei bestimmen können, ohne eine staatlich festgesetzte Altersgrenze, wie lange sie lehren und forschen. Wir sagen aber auch jenen den Kampf an, die durch überregulierende Gesetze und Verordnungen die Forschungsfreiheit direkt oder indirekt einschränken wollen.

Mit freundlichen Grüßen.
Ihre

Cornelia Pieper