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Frage von Rainer F. •

Frage an Cornelia Pieper von Rainer F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pieper,

gegenwärtig wird in Deutschland mehrmals pro Jahr gewählt, dabei geht es meist um einzelne Bundesländer, aber oft auch um größere Kommunalwahlen. Dies finde ich auch gut so. Denn nur so bekommen Executive und Legislative jährlich eine nicht manipulierbare Meinungsumfrage über ihr Handeln ausgestellt.

Häufig kommen Prozesse auf den verschiedensten Bundesebenen zum Erliegen, weil man aus Rücksicht auf die Wahlkämpfer nichts falsch machen möchte. Durch diese Praxis entsteht der Bundesrepublik ein Schaden in Milliardenhöhe. Nun gibt es in unserem Strafgesetzbuch den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, der Unterlassung und der vorsätzlichen Schädigung.
Ich bin der Meinung Mitglieder der Executive und Legislative müssen ihr Handeln jederzeit rechtfertigen können, aber auch für ihr Handeln bestraft werden können.
Beispiel aus Rücksicht für Herr Stoiber (Wahl in Bayern) wurden Rentenreformgespräche vertagt und die Rentenkassen weiterbelastet. Schaden der Verzögerung ca. 2 000 000 000 €.

Daher frage ich Sie, was halten Sie von einen Gesetz zur Haftung von Regierungs-, Bundestags- und Bundesratsmitgliedern?

Meine zweite Frage betrifft strittige Entscheidungen, wo es um eine Richtungsentscheidung geht. Hier denke ich aktuell an die Gesundheits-„Reform“, welche ja nun bestenfalls zu einer PR-Kampagne verkommen ist.

Ich bin der Meinung, wenn Executive und Legislative nicht in der Lage sind einen Sachverhalt innerhalb eines Jahres(Zeitlimit) zufrieden stellend zu regeln, sollte automatisch eine Volksabstimmung zu diesem Thema erfolgen.

Was halten Sie von diesem Vorschlag. Zu dieser Frage würde mich ihre Meinung interessieren und auch inwieweit derartige Gedanken bereits in Debatten Eingang gefunden haben, sollte es entsprechende Diskussionen bisher gegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fogel

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