Frage an Cornelia Pieper von Klaus-Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Pieper,
die uneigennützigen Spenden aus Wirtschaftskreisen an bestimmte politische Parteien machten kritische Bürger aus gutem Grund schon immer sehr mistrauisch.Man denke auch an die unzähligen Parteispendenskandale und Rücktritte von Politikern.Natürlich ist fast immer mit einer Spende an eine bestimmte Partei eine Erwartungshaltung verbunden.Selten ist es ein Akt der der reinen Nächstenliebe der Unternehmer,deren Ziel immer auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.
Man denke nur an die Hungerlöhne an die Belegschaften.Nun ist die FDP aktuell deutlich in die Schusslinie von Parteienspenden geraten.Ich denke die Parteienspenden bedürfen unbedingt einer etwas neutraleren Regelung.
Was halten Sie von meinem Vorschlag?
Die Unternehmerspenden werden alle komplett in einen "Parteientopf" geleitet.
(Parteien-Topf -Bundestag).Die Spenden werden dann am Ende des Jahres nach einem bestimmten ,fairen Schlüssel unter allen im Bundestag vertretenen Parteien aufgeteilt.
Denkbar nach der Anzahl der Abgeordneten,oder nach der Anzahl der Parteimitglieder,oder gleichmäßig unter allen im Parlament vertretenen Parteien. Dies würde deutlich die heutige Situation entschärfen,aber auch die Einflussnahme der Lobbyisten.Das wäre schon wünschenswert.Denkbar wäre natürlich,dass dann die Spendenbereitschaft der Wirtschaft sinken würde,da die Einflussnahme auf politische Entscheidungen schwieriger wird.
Ihre Meinung würde mich interessieren.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihre Überlegungen!
Sie haben Recht, dass Spenden oft mit Erwartungen verbunden sind. Diese jedoch aus finanziellen Gründen zu erfüllen, wäre völlig falsch und unzulässig. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in Abschnitt 156 seines Urteil zur Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 ausdrücklich festgehalten: „Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig. Gefahren für den Prozess der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben.“
Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden Ausweis „der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt.“ Mehr noch: Im Abschnitt 98 des Urteils heißt es weiter: „Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung.“
Parteien haben den Verfassungsauftrag, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen allein können die Kosten der Parteiarbeit nicht decken. Im Abschnitt 91 seines Urteils hält das Verfassungsgericht fest: „Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben.“ Wenn die Parteien ihrem Auftrag nicht nur aus Steuermitteln gerecht werden sollen, müssen sie die rechtliche Möglichkeit haben und nutzen dürfen, Spenden einzuwerben. Ein "Parteien-Topf" würde die Freiheit der natürlichen Personen genauso einengen wie die der juristischen. Die Gesetzgebung zur Parteienfinanzierung in Deutschland legt dabei zu recht strenge Maßstäbe an.
Mit Blick auf die demokratische Kultur in Deutschland wäre es schädlich, einen Zusammenhang zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen herzustellen. Deshalb ist es unzulässig zum Beispiel die Tatsache, dass die Schwarz-Rote Bundesregierung 2009 die Abwrackprämie verlängert hat, in den Zusammenhang mit einer kurz zuvor an SPD und Union ergangenen Spende eines namhaften Automobilherstellers zu stellen oder Spenden aus der Solarwirtschaft an die Grünen mit deren Festhalten an der Übersubventionierung der Energieerzeugung durch Solaranlagen zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Pieper, MdB