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Frage von Wolf Michael K. •

Frage an Cornelia Pieper von Wolf Michael K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Pieper

Im Zusammenhang mit weiterer finanzieller Förderung von Familien sprachen Sie von einem „Schnapsgeld“ (Aus "Gutscheine oder Bargeld. FDP-Parteitag spricht sich gegen „Herdprämie“ der CSU aus, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Juni 2007, S. 4").

Darf ich bei einer Regierungsbeteiligung der FDP aufgrund dieser Äußerung damit rechnen, dass sich Ihre Einstellung auf die Frage, ob Eltern fiskalisch weiterhin benachteiligt werden, nichts ändert?

Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg,
Wolf Michael Kröger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kröger,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit und der Politik der Freien Demokraten. Ihre Frage kann ich sowohl mit nein, als auch mit ja beantworten. Ja, die FDP hält ein so genanntes Betreuungsgeld nach wie vor für falsch und lehnt es ab. Nein, wir wollen keine fiskalische oder wie auch immer geartete Benachteiligung von Familien, was wir bzw. ich persönlich auch nie behauptet haben. Im Gegenteil. Die Erziehung von Kindern ist in allererster Linie Aufgabe der Eltern. In einer Allianz von Familien- und Bildungspolitik gehören auch Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zum Fundament des Bildungssystems. Sie sollen Individualität, Kreativität, Selbständigkeit und die körperliche Entwicklung der Kinder fördern und die Voraussetzungen für den Schulbesuch schaffen. Die FDP fordert, dass jedes Kind als familienpolitische Leistung des Bundes einen Bildungs- und Betreuungsgutschein ab dem ersten vollendeten Lebensjahr erhält. Mit den Gutscheinen können die Eltern Bildungsangebote für ihre Kinder nutzen, wie zum Beispiel Krippen, Musikschulen oder Sportvereine. Meiner Meinung nach ist so ein Instrument zur individuellen und vor allem direkten Förderung eines Kindes besser geeignet, als ein pauschal ausgezahlter Geldbetrag.

Für uns ist aber auch ein neues, leistungsgerechtes Steuerrecht besonders für Familien dringend notwendig: Familienbedingte finanzielle Lasten werden im geltenden Steuerrecht nicht angemessen berücksichtigt. Beim liberalen Konzept einer gerechten Steuer gewinnen Familien in mehrfacher Hinsicht. Ehepartner erreichen die jeweils nächst höhere Tarifstufe bei doppeltem Einkommen. Die Einführung eines Grundfreibetrags von 8.004 Euro für Erwachsene und Kinder bedeutet für viele Familien, dass sie keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld wird auf 200 Euro pro Kind und Monat für die Familien angehoben, die den Kinderfreibetrag wegen zu geringen Einkommens nicht nutzen können. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen ist eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei. Kinderbetreuungskosten und Pflegekosten können bis zu 12.000 Euro im Jahr gegen Nachweis der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen lässt, wird abgeschafft.

Das sind die Vorstellungen der FDP, die uns sicherlich sehr deutlich von den anderen Parteien unterscheiden, aber nichts mit einer „fiskalischen Benachteiligung“ zu tun haben.

Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Pieper