Frage an Cornelia Pieper von Uta K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Pieper,
mein Sohn hat letztes Jahr eine Ausbildung an einer Privatschule begonnen,bei welcher Schulgeld aufgebracht werden muss.Um dieses Schulgeld begleichen zu können,bezieht er BAföG.Leider ist er ALG II-Empfänger und somit benachteiligt,da das BAföG laut Sozialgesetz auf das ALG II angerechnet werden muss.Da er dies aber nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes bezieht,haben wir im August 2008 einen Beschluss am Sozialgericht Halle erwirkt,in welchem der ARGE SGB II Halle GmbH diese Anrechnung untersagt wurde.Leider mussten wir feststellen,das selbst ein rechtsgültiger Beschluss nicht von Bedeutung ist und uns nur der erneute Klageweg am Sozialgericht übrig bleibt.Dies ist für mich lediglich eine Verschwendung von Steuergeldern und unterstreicht die Einstufung von ALG II-Empfängern als Menschen 3. und 4.Klasse.Leider ist dies kein Einzelfall und es stellt sich die Frage,wie die Bildungsmoral und die Einstellung zu Schule und Ausbildung verändert werden kann,wenn Seitens der Politik und der Gesetzeslage nichts geändert wird.
Was sind Sie bereit dafür zu unternehmen,das dies keine "Einzelfälle" mehr bleiben?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Bemühen um eine Antwort
Uta Kuklok