Cornelia Ernst
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Frage von Stefan R. •

Frage an Cornelia Ernst von Stefan R. bezüglich Verkehr

Wie stehen Sie dazu, dass die EU-Komission die Anwendung des Vorsorgeprinzips in Bezug zu möglichen Gesundheitsgefahren beim Ausbau des G5-Mobilfunnetzes verweigert und auf die 'ICNIRP'-Komission verweist, welche lediglich ein privater in Deutschland eingetragener Verein ohne jeden amtlichen Charakter ist, der seine Mitglieder selbst rekrutiert und dabei Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt, obwohl fünf öffentlich bekannte Untersuchungen zu 5G besorgniserregende Ergebnissen bescheinigen?

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

Was werden Sie unternehmen, dass rechtzeitig eine wirklich neutrale Expertenkomission eingesetzt wird, in der gleichermaßen auch alle wichtigen Kritiker vertreten sind? Was unternehmen Sie, dass die mehr als 400 Mediziner und Naturwissenschaftler endlich ernst genommen werden, die einen sofortigen Ausbaustopp der 5G-Technik fordern und warnen: „Mit der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“?

Kennen sie den kompletten Inhalt der folgenden zwei Artikel?
https://www.rubikon.news/artikel/todliche-strahlung
https://www.5g-anbieter.info/interviews/18/diagnose-funk.html

mit freundlichen Grüßen

Cornelia Ernst
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr R.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sehen die Gesundheitsgefahren von 5G durchaus kritisch und sind der Meinung, dass hier das Vorsorgeprinzip nicht einfach ausgehebelt werden kann. Wir sehen auch in anderen Bereichen, dass die Industrie versucht, das Vorsorgeprinzip durch das sog. Innovationsprinzip auszuhebeln, bspw. durch eine entsprechende Vorschrift im neuen Forschungsrahmenprogramm der EU.

Das Vorsorgeprinzip, dass in den 1970er Jahren Eingang in das deutsche Recht fand, wurde seitdem auf internationaler Ebene in zahlreichen Verträgen über den Umweltschutz, auf europäischer Ebene im Vertrag von Maastricht und auf nationaler Ebene in der innerstatlichen Rechtsordnung bestimmter Mitgliedstaaten verankert.

Das Vorsorgeprinzip ist mit seiner Erwähnung im Vertrag von Maastricht von der Europäischen Union anerkannt worden. Für die EU-Richter "kann der Vorsorgegrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bezeichnet werden, der die zuständigen Behörden verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um bestimmte potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt auszuschließen, indem sie den mit dem Schutz dieser Interessen verbundenen Erfordernissen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumen." Zu den zuständigen Behörden zählen die europäischen Institutionen bei der Ausarbeitung und Anwendung des abgeleiteten Rechts sowie die Mitgliedstaaten, soweit sie im Anwendungsbereich des Unionsrechts tätig werden.

Mobilfunk ist bereits allgegenwärtig. Handys und WLAN, Nahfeldkommunikation und drahtlose Internet of Thing (IoT)-Anwendungen gehören zum Alltag. Nach wie vor bestehen jedoch erhebliche Bedenken wegen möglicher Gefahren für die menschliche Gesundheit. Zahlreiche Untersuchungen weisen darauf hin, dass die mit dem Mobilfunk einhergehende elektromagnetische Strahlung verschiedenste Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose oder Parkinson verursachen könnte. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht einen möglichen Zusammenhang zwischen Handy-Nutzung und bestimmten Hirntumoren. Zwar sind viele Untersuchungen umstritten. Problematisch ist auch, dass es noch keine Langzeitstudien gibt, da der Mobilfunk erst seit relativ kurzer Zeit existiert. Es steht jedoch zweifelsfrei fest, dass Mobilfunkstrahlung grundsätzlich auf den Organismus einwirkt. Aufgrund der zahlreichen Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen ist daher Vorsicht geboten.

DIE LINKE unterstützt das Vorsorgeprinzip bei der Festlegung von Grenzwerte, um den Risiken für die Bürgerinnen und Bürger zu begegnen.

Die LINKE im Europaparlament wird sich dafür einsetzen, dass ein unabhängige Expertenkommission eingesetzt wird, in der gleichermaßen auch alle Kritiker vertreten sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Cornelia Ernst
Mitglied des Europaparlaments