Frage an Cornelia Behm von Istvan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Behm,
meine Frage richtet sich nach dem Staatsbürgerrecht.
Ich lebe seit 1989 in der Bundesrepublik als ungarischer Staatsbürger.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind. In dem Jahr 2004 habe ich – nach damaliger Übergangsregelung für neue EU-Bürger- doppelte Staatsbürgerschaft beantragt bei dem zuständigen Landkreis.
Seit dem jedes Jahr sende ich Verdienstbescheinigung etc. da hin.
Mittlerweile seit 4 Jahren bekomme ich kein Information, kein Anfrage, kein Ablehnung gar nichts.
Wie lange dauert endlich ein Einbürgerungsverfahren?
Wer kann da irgendwas sagen dazu wenn das Ausländerbehörde nicht?
Ich bedanke mich voraus für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Istvan Kiss
Sehr geehrter Herr Kiss,
aus verständlichen Gründen kann ich natürlich nicht beurteilen, ob - und wenn ja, seit wann - bei Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen. Aber es kann nicht angehen, dass eine Behörde Einbürgerungsanträge gar nicht bearbeitet bzw. gar nicht reagiert. Im Hinblick auf die von Ihnen beantragte doppelte Staatsbürgerschaft möchte ich Sie darauf hinweisen, dass durch eine Änderung von Paragraph12 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes im vergangenen Jahr Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nunmehr das Recht haben (sofern sie die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen in Paragraph10 StaG erfüllen) die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und gleichzeitig ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten können. Gerne bin ich bereit, Ihre Frage bezüglich des Beabreitungsstandes Ihres Einbürgerungsantrags beim Landkreis vorzutragen. Bitte setzen Sie sich mit meinem BürgerInnenbüro in Verbindung, um Details abzustimmen:
BürgerInnenbüro Cornelia Behm (MdB)
Jägerstr. 18, 14467 Potsdam
Tel: 0331 / 887 10 56
Fax: 0331 / 887 10 55
mail: cornelia.behm@wk.bundestag.de
web: www.cornelia-behm.de
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm