Frage an Cornelia Behm von Hans-Olaf K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau BEHM!
Ich habe folgende Fragen.
1. Was haben chronische Erkrankungen mit dem Jahreseinkommen zu tun (ich habe seit dem 18 Lebensjahr Bluthochdruck und werde von den Ärzten mit Medikamenten behandelt und muß trotz schriftlichen Nachweis vom Hausarzt die Medikamente selbst einen Anteil selbst bezahlen, da mein Jahreseinkommen die festgelegte Grenze überschreitet. Eine Zuzahlungsbefreiung bekomme ich nicht. Ich finde dies ungerecht, dass man dafür bestraft wird, dass wegen meines Jahreseinkommen keine Befreiung von Medikamentenzuzahlungen von der Krankasse bekomme. Außerdem bin ich Teilzeitbeschäftigt seit 1997 und verdiene dadurch ca. Euro 150,00 weniger.
Wozu bezahle ich noch Beiträge bei der Krankenkasse, wenn ich viele Medikamente selber oder den festgelegten Betrag zwischen Euro 5,00 und 10.00 bezahlen muß. Desweiteren wird man bei vielen Äzten dafür bestraft, dass man Kassenpatient durch sehr lange Wartezeiten trotz Arzttermin oder einen Termin bei einem Facharzt von ca. einen halben Jahr oder länger.
Warum werde ich bestraft vom Finanzamt, dass ich als Geringverdiener immer noch Soli-zuschläge nachzahlen muß?
Sehr geehrter Herr Krüger,
für alle gesetzlich Krankenversicherten existiert eine Begrenzung der von ihm/ihr zu übernehmenden Zuzahlungen. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für Chroniker gilt eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch Kinderfreibeträge (pro Kind 3.864 Euro pro Jahr) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.536 Euro im Jahr 2009; wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst). Diese Freibeträge werden von den anzurechnenden Bruttoeinnahmen abgezogen. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Dazu muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden und alle Zuzahlungsbelege eingereicht werden. Einige Krankenkassen bieten im Internet "Zuzahlungsrechner" an, mit denen die eigenen Bruttoeinnah-men und die maximal selbst zu übernehmenden Zuzahlungen berechnet werden können.
Ein Patient gilt als schwerwiegend chronisch krank wenn er mindestens 1 Jahr lang wenigstens 1x pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzlich Pflegebedürftig nach Stufe 2 oder 3 ist oder ein Grad der Behinderung bzw. eine Erwerbsminderung von mindestens 60 vorliegt oder eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine verminderte Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die schwerwiegende chronische Erkrankung zu erwarten ist. Die Feststellung, wer diese Merkmale erfüllt, trifft die Krankenkasse anhand ärztlicher Unterlagen. Ob diese Kriterien auf Sie zutreffen, müssen Sie selbst überprüfen bzw. mit Ihrer Krankenversicherung klären.
Der Solidaritätszuschlag wird als 5,5 %iger Zuschlag auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben. Dadurch wird erreicht, dass kleinere Einkommen entsprechend ihrer geringeren steuerlichen Leistungsfähigkeit auch nur einen geringeren Solidaritätszuschlag tragen, als höhere Einkommen. Da Sie von Nachzahlungen schreiben, beziehen sich Ihre Steuerzahlungen vermutlich auf einen früheren Zeitraum, in welchem Sie auch ein entsprechend höheres Einkommen erzielt haben. Wir Grünen wollen in der nächsten Wahlperiode den steuerfreien Grundfreibetrag auf 8.500 Euro anheben und damit vor allem die kleinen Einkommen von Steuern entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm
Olaf Goldschmidt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
BürgerInnenbüro Cornelia Behm (MdB)