Frage an Cornelia Behm von Roswita W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Behm,
wie kann es sein, das öffentliche Auftraggeber, in diesem Fall die Stadt Cottbus, trotz Vorliegen von unabhängigem Gutachten, Nachweisen etc. ein kleines Unternehmen nicht korrekt für seine Leistung zahlt und somit verantwortlich für die Insolvenz des Unternehmens sowie den sozialen Abstieg der Mitarbeiter und des Inhabers ist. Die Insolvenz wurde eröffnet und die Stadt Cottbus wird vom Insolvenzverwalter verklagt. Das wird Jahre dauern. Der Inhaber u. Geschäftsführer dieses Unternehmens hat, als ehemaliger Selbstständiger, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und ist gezwungen Hartz IV zu beantragen.
Als Unternehmer hat er darauf vertraut, dass öffentl. Auftraggeber Ihren Verpflichtungen auf jeden Fall nachkommen.
Sein Bemühen eine gütliche Einigung noch vor der Insolvenz herbei zu führen, scheiterte. Seine Bitte um ein persönl. Gespräch mit der Oberbürgermeisterin Rätzel wurde von dieser völlig ignoriert. ach meiner Meinung hoffte die Stadt auf Insolvenz mangels Masse, um sich so um die Zahlungen drücken zu können.
Nach Vorlegen eines Gutachtens durch uns, wurde der Auftrag schnell gekündigt um so Schadensersatzforderungen gegen uns konstruieren zu können. Einem privaten Auftraggeber würde ich in diesem Fall "Betrug" unterstellen. Wie nennt man so etwas bei einem öffentl. Auftraggeber?
Der ganze "Schlamassel" entstand durch eine völlig falsche Ausschreibung. Warum hält man sich nicht an das Ingenieurbüro zwecks Schadenersatz und versucht das Ganze dem kleinsten Unternehmer anzulasten?
Dem zweiten Auftragnehmer, der Firma RWE, hat man alle Kosten und Verzögerungen anstandslos gezahlt. Hier hatte man offensichtlich Angst vor dem großen Konzern!
Der kleine Unternehmer wurde geschäftlich u. privat ruiniert, die Zukunft der Kinder, die studieren, ist ruiniert, da er keine Studiengeb. mehr zahlen kann, sowie die Gesundheit, da er mehrere Herzinfarkte seit dieser Geschichte hatte.
Trauen Sie sich zu antworten?
Sehr geehrte Frau Wetterau,
Kommunen sind als Auftraggeber ebenso an Recht und Gesetz gebunden wie jeder Bürger. Meines Erachtens haben sie dazu noch die Aufgabe, durch besonders korrektes Verhalten Vorbildwirkung zu entfalten. So weit die Theorie. Ich weiß leider nur zu gut, dass die Praxis manchmal anders aussieht. Bezüglich des von Ihnen geschilderten Falls, vermag ich nicht zu richten. Ich meine jedoch, dass Sie sich in der Angelegenheit zum einen bei der zuständigen berufsständischen Vertretung Rat und Hilfe holen sollten. Wenn das erfolglos bleiben sollte, käme eine Eingabe in Frage. Wenn Sie den Vorgang dem Petitionsausschuss des Landtages in kurzen und klaren Worten schildern, können Sie zumindest sicher sein, dass eine gründlich Prüfung des Auftragsgebahrens der Stadt Cottbus erfolgt.
Die Stadtverordneten sollten ebenfalls informiert werden, denn sie haben die Aufgabe, die Stadtverwaltung zu kontrollieren. Unregelmäßigkeiten sollten nicht geduldet werden. Ihre Information kann vielleicht dazu beitragen, dass künftig nicht weitere Auftragnehmer der Stadt Cottbus durch falsches Verwaltungshandeln in Schwierigkeiten gebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm