Frage an Cornelia Behm von Jörg U. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Kernpunkt geht es um die GEZ.
Mein Sohn erhält seit dem 01.07.06 kein ALG II mehr, da er noch zu Hause wohnt und ich aber nicht bereit bin, mein Einkommen zu offenbaren. Mein Sohn ist über 21 Jahre alt, hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung, war erwerbstätig und bezog danach ALG I.....Aber das ist ein anderes Kapitel, wo mehr der Bund nicht weiß, was er macht. Nur ein letztes Wort dazu, ich habe drei Kinder und wenn ich Pech habe, soll ich die bis 25 durchfüttern -die Härte der Worte kommt von den gesetzlichen Regelungen-.
Zurück zur GEZ.
Die Befreiung lief am 30.09.06 aus. Bei der Weiterbeantragung wurde mit Bescheid jedoch mitgeteilt, dass der Tatbestand -keinerlei Einkommen zu haben- nicht im Gesetz vorgesehen ist; und somit wurde der Antrag abgelehnt. Dagegen ist folgerichtig Widerspruch eingelegt wurden. Nach ca. 1 Monat kam ein Schreiben, wonach mein Sohn zum August abgemeldet wurde und noch für 2 Monate nachzahlen soll. Wir dachten erst, dass es sich hier um einen Scherz handelte und die Behörde evtl. wegen des fehlenden Tatbestandes -keinerlei Einkommen zu haben- nun meinen Sohn kurzerhand abgemeldet hat und somit das Problem nur augenscheinlich als gelöst zu betrachten ist.
Aufgrund dieses Schreibens (Zahlungsaufforderung) haben wir per Fax und E-mail nachgefragt, wieso erst im Bescheid das Konto bis zum 30.09. als ausgeglichen galt und dann plötzlich zum August abgemeldet und für Juli und August nachzuzahlen ist.
Heute kam die Antwort, wonach mein Sohn sich selbst abgemeldet hat, und die GEZ kulanterweise anbietet, die offenen Beträge auch abzustottern. Mir als Vater reicht es langsam, was hier mit der Familienpolitik getrieben wird. M.E. bräuchte mein Sohn hier Hilfe (auch in Form einer Beschwerde). Ich würde dann den ganzen Schriftverkehr eingescannt als pdf-Datei auch zusenden. Die GEZ vertritt und handelt doch im Namen des Landesrundfunkes ?
Wer wäre nun der richtige Ansprechpartner ?
Sehr geehrter Herr Uhlig,
in Ihrer Situation ist es zunächst angebracht, sich von einer unabhängigen Institution beraten zu lassen. Da die Verbraucherzentrale nicht einspringt wenn es um die GEZ-Gebühr geht, bieten sich beratende Vereine an. Ein solcher ist die Interessengemeinschaft der Rundfunkgebührenzahler in Deutschland. Hier der Kontakt:
Rundfunkgebührenzahler Deutschland (i.G.)
T.J.Achterrath, Meerholzer Straße 40, 60386 Frankfurt
Telefon: 069 - 65 60 17 67 (Mo.-Fr. 19:00 - 21:00 Uhr)
Telefax: 069 - 65 60 17 68
Mit freundlichen Grüßen aus Potsdam
Olaf Goldschmidt (Mitarb. Cornelia Behm MdB)