Frage an Corinna Rüffer von Andrea Martina H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Corinna Rüffer,
vielen Dank für die kleine Anfrage Ihrer Partei zur Arbeit von ergänzenden unabhängigen Beratungsstellen (EUTB).
Es ist unfaßbar, daß Menschen mit Behinderung wie im vorliegenden Film
Das Video in der ARD vom 03.02.2020 - Versuchskaninchen Heimkind
mit einem hohen Intelligenzquotienten (IQ) nicht oder nur nach den Standarts Förderung erhalten.
Bei Gewalterfahrungen, für die laut der kleinen Anfrage die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) mit zuständig sind, sind über 90% der Ehepartner nicht bereit, zusammen zur Staatsanwaltschaft zu gehen, die Anzeige zurücknehmen zu lassen, um ihre Ehe zu retten. Diese Situation produziert am laufenden Band Halb- und Vollwaisen.
Unsere behinderte Tochter ist Gewalt in der Einrichtung/Werkstatt ausgesetzt. Bilder von 2015 liegen zwar der Staatsanwaltschaft vor, es wurde aber keine Anklage erhoben. Nun gibt es wieder übereinstimmende Bilder von Verletzungen im Mai 2018 und Bilder von Juni 2021.
Ist es möglich, unabhängige Aufklärung zu fordern?
Liebe Frau Huber,
vielen Dank für ihre Schreiben. Es ist schrecklich, was ihrer Tochter wiederfahren ist. Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die Frauen mit Behinderungen bei Gewalterfahrungen unterstützen können. In Mönchengladbach gibt es beispielsweise die Frauenberatungsstelle (https://www.frauenberatungsstelle-mg.de/). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat ein Projekt, dass sich speziell an Frauen mit Behinderungen, die Gewalt erfahren haben richtet. Auf der Internetseite https://www.suse-hilft.de/de/ finden Sie Angebote und Informationen für Frauen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Die Infos sind in schwerer Sprache, leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache erhältlich. Die Fachkräfte in den Beratungsstellen können Sie und ihre Tochter beraten, welche Schritte und Maßnahmen möglich sind. Außerdem bieten die Beratungsstellen auch Unterstützung bei der persönlichen Verarbeitung der Gewalterfahrung.
In stationären Einrichtungen gibt es viele Faktoren die Gewalt begünstigen und die Selbstbestimmungsreche von Menschen mit Behinderungen einschränken. Dazu gehört zum Beispiel, wenn Menschen mit Behinderungen sich nicht aussuchen dürfen, wer sie bei der Körperpflege unterstützt oder wenn Zimmer und Waschräume nicht abgeschlossen werden können. Gewaltschutz ist für uns als Grüne Fraktion ein enorm wichtiges Anliegen. Wir fordern deshalb, dass es in Deutschland endlich eine umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Zwar wurde in dieser Wahlperiode geregelt, dass stationäre Einrichtungen in Zukunft ein Gewaltschutzkonzept vorlegen müssen, doch das reicht bei weitem noch nicht aus. Es muss beispielsweise eine unabhängige Überwachungsstelle eingerichtet werden, die Einrichtungen und Dienste überprüft, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind. Beschwerden von Gewaltbetroffenen müssen unabhängig von der Einrichtung bearbeitet werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Frauenhäuser und Anlaufstellen barrierefrei ausgestaltet und zugänglich sind. Unserer Forderungen haben wir in dem Antrag " Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen stärken" (Drucksache 19/15379) festgehalten. Sie finden ihn hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/153/1915379.pdf
Wir werden uns weiterhin für Menschen mit Behinderungen und den Gewaltschutz einsetzen. Berichte wie Ihrer zeigen, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Vielen Dank, dass Sie sich damit an mich gewandt haben.
Herzliche Grüße und alles Gute
Corinna Rüffer