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Corinna Rüffer
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Frage von Inge R. •

Frage an Corinna Rüffer von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Rüffer,

als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.
Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behinderten erwachsenen Kindern gerade auch beim Zusammenleben mit ihren Eltern die Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen ist. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird die Umsetzung dieser Urteile von den meisten örtlichen Sozialhilfeträgern verweigert. Dies wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung vom BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.
Wie stehen Sie als Behindertenbeauftragte dazu, dass die Umsetzung dieser Urteile des obersten Gerichtes der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland durch einige Sozialämter bereits umgesetzt wird, während die Umsetzung in anderen Regionen durch überflüssige bürokratische Vorgänge - nachweislich auf Anweisung des BMAS - weiterhin verzögert und verweigert werden soll, obwohl die Rechtslage inzwischen deutlich geklärt wurde und die vollziehende Gewalt laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden" ist?
Wie und auf welche Weise werden Sie als Behindertenbeauftragte die betroffenen behinderten Menschen und deren Familien unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rosenberger,

auch ich bin der Meinung, dass BezieherInnen von Grundsicherung, die mit anderen Menschen zusammen leben, ohne dass eine Paarbeziehung besteht, Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 zustehen. Ich habe das BMAS bereits kurz nach der Verkündung des Urteils danach gefragt, welche Konsequenzen es aus dem Urteil zieht, und werde weiter auf dessen Umsetzung drängen. Die Verzögerungstaktik des BMAS trägt in meinen Augen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Dem müssen wir entgegen wirken.
Ich freue mich, dass einige Kommunen die Urteile des Bundessozialgerichts schon umsetzen. Ich habe aber auch ein gewisses Maß an Verständnis für die Kommunen, die auf die Anweisung des BMAS warten, da sie fürchten, die Leistung nicht vom Bund erstattet zu bekommen. Viele Städte und Kreise können sich das nicht leisten. Daher liegt für mich die Verantwortung beim BMAS.

Mit freundlichem Gruß

Corinna Rüffer

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