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Corinna Rüffer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum haben Sie meine Frage an Sie vom 27.6.24 bis heute nicht beantwortet?

Es geht hier immerhin um ein Recht der Bürger nach Art.20 Abs.2 des Grundgesetzes, dass Sie und Ihre Partei den Bürgern in diesem Land verweigern, denn Sie und die Mitglieder der Regierungsparteien haben im Mai 2023 gegen Volksabstimmungen gestimmt!

Ist Ihnen eigentlich bewußt, dass Sie damit den Bürgern ein nach dem Grundgesetz eindeutiges Recht auf Volksabstimmungen verweigern?

Begründen Sie bitte Ihre Ablehnung von Volksabstimmungen, obwohl diese im Grundgesetz Art.20 Abs.2 eindeutig vorgesehen sind!

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