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Antwort von Constanze Krehl
SPD
• 29.05.2009

(...) Der EUGH (das Landgericht Celle war im Übrigen vorher zu dem selben Ergebnis gekommen), der in dem Urteil die im niedersächsischen Landesvergabegesetz verankerte Tarifbindungsklausel gekippt hat, weil die darin festgelegten Klauseln nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden waren, machte in seinem Urteil deutlich, dass allgemeinverbindliche Mindestlöhne auf nationaler Ebene zulässig sind. Gestärkt durch dieses Urteil setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns gemeinsam mit den Gewerkschaften seit langem für einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde ein. Dies wird allerdings von Konservativen wie auch Liberalen verhindert. (...)

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