Frage an Constanze Krehl von Erhard J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Krehl,
über Ihre schnelle Beantwortung meiner Frage habe ich mich natürlich sehr gefreut.
Allerdings ist es bei der Beantwortung zu einem Irrtum bzw. Mißverständnis gekommen.
Sie sollten nicht die Frage beantworten, ob meine Anschuldigungen zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sind.
Sondern, ich fragte Sie, ob Sie sich dafür einsetzen wollen, dass die Sache von den zuständigen Stellen aufgeklärt wird oder nicht?
Diese Frage kann man eigentlich nur mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantworten.
Ich habe mich doch nur deshalb an eine Europa-Abgeordnete gewandt, weil die zuständigen Stellen die sehr schwer wiegenden Anschuldigungen nicht aufgeklärt haben.
Deshalb möchte ich Sie nochmals fragen, wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die Sache von den zuständigen Stellen aufgeklärt wird - ja oder nein?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr potentieller Wähler
Erhard Jakob
Sehr geehrter Herr Jakob,
als Politikerin - unabhängig davon auf welcher Ebene ich tätig bin - kann ich in ein laufendes Verfahren nicht eingreifen. Dies verbietet mir das Rechtsstaatsgebot mit der darin festgehaltenen Gewaltenteilung. Ihr Fall liegt bei einem Gericht, das den Fall behandelt. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Gericht und / oder die jeweilige Anwaltschaft zu wenden. Sollte es aus ihrer Sicht zu Verfehlungen gekommen sein, steht ihnen mit Sicherheit ein Beschwerdeverfahren zu, über das Sie eine Rechtsberatung nicht nur aufklären, sondern sich ggf. auch für Ihre Interessen einsetzen kann. Ein Politiker, egal welcher Partei zugehörig, kann ihnen aus dem oben genannten Grund nicht behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl