Mit welchen Argumenten rechtfertigen Sie die Benachteiligung von nicht-infizierten und als solche auch ungeimpften Menschen durch die 2G- oder die 2G-Plus-Regeln bundesweit und in Ihrem Bundesland?
Sehr geehrter Herr K.,
Bei den meisten Regeln in dieser Pandemie geht es nach meinem Verständnis v.a. um den Schutz vor schweren Verläufen bis hin zum Tode und um die Abwendung einer Überlastung des Gesundheitssystems. So ist es auch mit der 2G-Regel: diese ist nicht zur Benachteiligung sondern v.a. zum Schutz der Ungeimpften da. Ungeimpfte erleben meist einen deutlich schlimmeren Verlauf einer Infektion und sterben auch deutlich häufiger an einer Infektion. Auch ist die Wahrscheinlichkeit als ungeimpfte Person auf der Intensivstation zu landen deutlich höher als für geimpfte Personen. Ungeimpfte zu schützen und damit auch das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen - das ist der Sinn der 2G-Regel. Grundsätzlich gelten ja die Empfehlungen von Abstand, Hygiene, Alltagsmaske (AHA-Regel) und Kontaktreduzierung, um Ungeimpfte zu schützen. Die 2G-Regel fällt dann unter die Kontaktreduzierung.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Rostock