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Clemens Rostock
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Frage von Holger H. •

Frage an Clemens Rostock von Holger H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rostock,

die GRÜNEN haben sich im letzten Jahr, als sie sich zum Weihnachtsgeschenk an die Behinderten (sogen. Bundesteilhabegesetz) der Stimme enthielten, bei diesen besonders "beliebt" gemacht.

Daher meine Fragen an Sie:
1. Wie stehen Sie zu einer lebenslangen Heimpflicht für Bundestagsabgeordnete?
2. Wie stehen Sie zum Verfall des Vermögens von Bundestagsabgeordneten an die Staatskasse?
3. Wie stehen Sie zum Verbot des Sparens für Bundestagsabgeordnete?
4. Wie stehen Sie zum Grundgesetz, insbesondere zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 104 Abs. 2 GG? - Warum erkennen die GRÜNEN diese Rechte nicht für Behinderte an?

Sollten Sie den Fragen 1 bis 3 ablehnend gegenüber stehen, erläutern Sie bitte, warum Sie die Unterscheidung zwischen Behinderten und Bundestagsabgeordneten machen.

Mit freundlichen Grüßen
H. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H., Vielen Dank für Ihre Frage!

Ich kann Ihren Frust verstehen! Wie Sie richtig schreiben, haben wir dem Bundesteilhabegesetz der Großen Koalition nicht zugestimmt. Da wir im Verfahren noch einige ursprüngliche Verschlechterungen verhindern konnten, hat sich unsere Bundestagsfraktion enthalten.

Zu Ihren konkreten Fragen:

4. Ihre Frage impliziert, dass wir Bündnisgrünen die Grundrechte für Menschen mit Behinderungen nicht anerkennen. Hierbei muss es sich um einen Irrtum handeln. Wir sind für eine vollständige Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Wir sind für eine inklusive Gesellschaft, in der die Grundrechte für alle Menschen gelten.

1. & 2. & 3. Sie sprechen einige Schwächen des beschlossenen Bundesteilhabegesetzes an, die noch einmal exemplarisch aufzeigen, wie schlecht dieses Gesetz sein Versprechen, Menschen mit Behinderungen von der Fürsorge- in ein Teilhabesystem zu bringen (so das Versprechen im Koalitionsvertrag) erfüllt. Wir wollen wie gesagt, die Behindertenrechtskonvention vollständig umsetzen.

Dies würde für uns bedeuten:
zu 1. selbstbestimmte Unterstützung jenseits von Einrichtungen (Wohnheimen und Werkstätten) auch für Menschen mit hohem Bedarf zu 2. & 3.: Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen zu garantieren

Unsere Bundestagsfraktion hat unseren Änderungsbedarf auch über einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den Sie auch nachlesen können:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809672.pdf

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass wir uns vollumfänglich dafür einsetzen, allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Es ist viel Wahres an dem Spruch: "Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert". Dies gilt es zu überwinden!

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Rostock