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Clemens Hoch
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Frage von Sandro E. •

Rückkehr zur BtM-Einordnung bei Medizinalcannabis aber nicht beim Freizeitkonsum?

Sehr geehrter Herr H.,

in kürzlich von Ihnen getätigten Statements fordern Sie die erneute Einordnung von Medizinalcannabis als BtM. Da ich als SPD-Wähler die Torpedierung des KCanG mit Sorge beobachte möchte ich Sie daher folgendes Fragen. Zum einen, mit welcher rechtlichen Grundlage wollen Sie Cannabis als Medizin erneut dem BtMG unterstellen, Cannabis zum Freizeitkonsum allerdings nicht (etwas vergleichbares wäre mir in der Form nicht bekannt), und zum anderen, wie gedenken Sie zu verhindern, dass die Union diese Steilvorlage nutzen wird auch Cannabis zum Freizeitkonsum wieder auf den Stand von vor April 2024 zurückzudrehen, wie von Unionspolitikern mehrfach angekündigt?

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