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Clemens Hoch
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Frage von Achim M. •

Frage an Clemens Hoch von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung

Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Berlin und Thüringen realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.

A. M., GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert

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Antwort von
SPD

Guten Tag Herr Müller,

die SPD wird das gründlich prüfen. Beihilfe folgt aus dem Alimentationsprinzip für Beamtinnen und Beamte. Da das Sozialversicherungsrecht aber beim Bund liegt, macht sich die SPD seit Jahren für die Bürgerversicherung stark.

Mit freundlichen Grüßen Clemens Hoch

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