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Clemens Bollen
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Frage von Annette M. •

Frage an Clemens Bollen von Annette M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

zufällig bin ich auf Ihre Internetpräsenz im Internet gestoßen.

Ich möchte mir erlauben, eine Frage fernab der Bundespolitik zustellen. Da ich sehe, dass Sie auch Mitgleid des Petitionsauschusses sind, interessiert mich, ob es in diesem Ausschuss möglich ist , kommunal-politische Handlungen, die zweifelhaften Ursprungs scheinen, vorzutragen, soweit diese belegbar sind und Verstrickungen zweifelhafter Art von diesem Ausschuss überprüft werden können, so beispielsweise Subventionsbetrug und Beihilfe zur Steuerhinterziehung einer Verwaltung ? Gleichfalls die Überprüfung einer Kommune der Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine Stellungnahme zu kommen lassen könnten.

mit freundlichen Grüßen
Annette Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Bundestag, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, die sich von einer Bundes- oder Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Auch Bürger, die Anregungen für Änderungen bestehender Gesetze haben, können sich mit Petitionen an den Petitionsausschuss des zuständigen Gesetzgebers wenden.

Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.

Für Ihre Anfrage sollte noch erwähnt sein, dass es dem Petitionsausschuss nicht möglich ist, Angelegenheiten zu behandeln, die einem laufenden Gerichtsverfahren unterworfen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Bollen, MdB