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Frage von Jörn L. •

Frage an Clemens Bollen von Jörn L. bezüglich Kultur

Lieber Clemens Bollen,

als Sozialpolitiker haben Sie bisher eine sehr gute und konsequente Figur abgegeben. Aufgrund ihres eigenen kulturellen Hintergrundes wende ich mich daher hier an Sie mit folgender Frage:
Durch die Hartz-Umstellungen zahlten Schauspieler und andere Künstler mit Engagements plötzlich während ihrer Vertragslaufzeiten in die Arbeitslosenversicherung ein, aufgrund der Höhe der Gage auch nicht gerade wenig, bekamen aber nicht mehr die Möglichkeit dadurch auch Arbeitslosengeld zu erhalten. Hintergrund:
Schauspieler z.B. erhalten nur für die Auftritte Gage, nicht aber für die Proben oder das Erlernen der Rollen. Weil in der Gage diese Vorarbeit berücksichtigt wird, ist sie entsprechend hoch. Für die Agentur für Arbeit zählt aber nur die bezahlte Vertragslaufzeit. In der Folge davon ergab sich eine erhebliche Schlechterstellung der betroffenen Künstler, die zudem bei den Arges und den Optionskommunen keine geignete Unterstützung finden konnten, wie sie es zuvor durch die Agentur bekamen. Besonders betroffen sind gerade die Künstler, die "nicht jeden Scheiß" annehmen wollen und sich bemühen, das künstlerische Niveau nicht noch mehr abflachen zu lassen.
Nun ist die Agentur für Arbeit sicherlich nicht dafür da, Kulturförderung zu betreiben. Dennoch ist zu beachten, das die Vertragspartner der Künstler die Verträge den neuen Bedingungen nicht anpassen können (fällt ein Stück durch, kann es abgesetzt und der finanzielle Mißerfolg dadurch begrenzt werden. Kämen Kosten für die Vorlaufzeit hinzu, müßte manches Haus wahrscheinlich schließen).
Eine, zugegebener Weise, für den Gesetzgeber nicht leichte Situation. Trotzdem die Frage:
Inwieweit haben sich die SPD und der Bundestag damit beschäftigt? Gibt es Lösungsansätze?

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Laue-Weltring
Sprecher Forum Kultur im Emsland

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Sehr geehrter Herr Laue-Weltring,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.März 2008.

Die Rahmenfristproblematik, besonders im Zusammenhang mit Beschäftigten im Kulturbereich ist auch der SPD sowie dem Bundestag seit längerem ein Dorn im Auge. Es ist naheliegend, dass die einjährige Vorversicherungszeit, die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlich ist, in einer zweijährigen Rahmenfrist nur sehr schwer zu realisieren ist.

Der aktuelle Stand in dieser Sache, sieht wie folgt aus:
Anfang März gab es bereits ein vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiertes Koalitionsgespräch. Anwesend waren dabei unter anderen die arbeitspolitischen Sprecher Andrea Nahles und Ralf Brauksiepe, um eine konkrete Lösung für die Rahmenfristproblematik zu erarbeiten.

Vorgeschlagen wurde eine eingehende Prüfung verschiedenster Modelle, insbesondere mit Blick auf die sozialversicherungsrechtlichen, verfassungsrechtlichen und verwaltungspraktischen Implikationen. Problem ist aber, dass jede Sonderlösung mit großen Rechtsunsicherheiten für die Betroffenen behaftet ist.

Die einzige Möglichkeit für eine stabile und zukunftssichere Lösung erkennt das Ministerium in der Rückkehr zum Ursprünglichen Rechtszustand: Wiederherstellung der generellen dreijährigen Rahmenfrist. Zum großen Bedauern ist dieser Vorschlag aber von der Unionsseite mit Kostenargumenten abgelehnt worden. Lösungsvorschlag der CDU ist das „Schweizermodell“, welches das Ministerium wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken nicht bewilligen kann.

Die Gespräche werden also noch weiter fortgeführt und die unterschiedlichen Kostenvorstellungen geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Bollen, MdB