Frage an Claus Peter Poppe von Marko Z. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Poppe,
mein Sohn wurde dieses Jahr eingeschult. Aufgrund der zu erwarteten Anmeldungen wurden drei 1. Klassen gebildet. Die Kinder haben sich gut eingewöhnt und besuchen überwiegend gerne diese Grundschule.
Den Eltern wurde nun mitgeteilt, dass die Anzahl der tatsächlich eingeschulten Kinder eigentlich nur die Bildung von zwei 1. Klassen gerechtfertigt hätte. Daher sollen nun die drei 1. Klassen nach den Herbstferien zusammengelegt werden. M. E. ist dieses zu Beginn des Schuljahres, nachdem sich die Kinder gerade an die neue Situation - Umgebung, Tagesablauf, Bezugspersonen etc. - eingestellt haben, nicht gerade zielführend. Die Klassenräume sind m. E. aufgrund der Klassengröße nun auch nicht mehr dazu geeignet, die - vom Schulkonzept getragenen - vorhandenen PC-Arbeitspätze, Gruppenarbeitsplätze oder auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf nur annähernd angemessen zu integrieren.
Auch im Hinblick darauf, dass alle drei Klassen m. W. mit verschiedenen Lehrbüchern gearbeit haben, curriculare Vorgaben unterschiedlich, sowohl zeitlich als auch inhaltlich, umgesetzt wurden, halte ich die Absicht der Zusammenlegeng auch aus diesem Grund für völlig unzweckmäßig.
M. E. werden hier die Auswirkungen einer nicht eingetreten Prognose auf den Rücken der Erstklässler ausgetragen.
Ist eine Klassenzusammenlegung im Laufe eines Schuljahres pädagogisch überhaupt vertretbar und zulässig? M. W. (RdErl. d. MK v. 7.7.2011) sollen einmal gebildete Klassen frühestens nach der 2. Jahrgangsstufe verändert werden. Gibt es Möglichkeiten die Zusammenlegung zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Marko Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Das Problem, das Sie schildern, taucht häufiger auf, denn eine Prognose ist immer mit Unsicherheiten behaftet. Allerdings ist es in einem solchen Fall angemessen, gleich zu Beginn des Schuljahres zu reagieren und die Planungen zu ändern. Auch für die Schülerinnen und Schüler wäre dies pädagogisch ganz sicher besser gewesen. Warum dies erst verspätet erfolgte, vielleicht auch aufgrund von Hinweisen der Landesschulbehörde, kann ich aus der Entfernung nicht beurteilen. Der von Ihnen zitierte Erlass kann nach meiner Kenntnis nur dann greifen, wenn die Klasseneinteilung zu Beginn des Schuljahres korrekt vorgenommen worden ist. Denn nach den tatsächlichen und nicht nach den prognostizierten) Zahlen werden auch die Lehrerstunden zugewiesen. Dass im Übrigen drei Klassen einer Schule mit unterschiedlichen Lehrbüchern arbeiten, wäre ganz ungewöhnlich und sollte unbedingt vermieden werden. Gegen die Maßnahme vorzugehen, dürfte schwer fallen. Im Gegenzug wäre es aber Aufgabe aller an der Schule, in den neu gebildeten Klassen für bestmögliche Bedingungen zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Peter Poppe