Frage an Claudia Winterstein von Kai B. bezüglich Staat und Verwaltung
Wo waren Sie bei der Abstimmung zum Meldegesetz. Sollten Sie einer der gut 30 Anwesenden gewesen sein wie haben Sie abgestimmt und worauf begründet sich Ihre Entscheidung.
Halten Sie einen Bundestag in dem nichteinmal 5% der Abgeordneten anwesend sind für repräsentative und beschlussfähig? Wie begründet sich Ihre Meinung hierzu?
Sollten den Abgeordneten Zwangsgelder auferlegt werden, wenn Sie nicht bei Entscheidungen anwesend sind?
Wenn nein, welche Vorschläge haben Sie damit in Abstimmngen nicht nur leere Plätze abstimmen.
mfg Kai Bergmann
Sehr geehrter Herr Bergmann,
wer den Ablauf der parlamentarischen Arbeit kennt, weiß, dass es bei der abschließenden Debatte eines Gesetzes im Plenum nicht um die eigentliche Entscheidungsfindung geht. Diese Meinungsbildung findet zuvor im Laufe der parlamentarischen Beratung, also in den Fachausschüssen statt. Hier handeln die Fachpolitiker im Auftrag der Fraktionen.
Ich bin in meiner Fraktion unter anderem für die Sicherstellung der parlamentarischen Präsenz zuständig. In dieser Funktion achte ich darauf, dass bei Fachdebatten insbesondere die fachlich zuständigen Kollegen anwesend sind, und natürlich darauf, dass die Mehrheit jederzeit gewährleistet ist.
Dafür, dass Abgeordnete nicht zu jedem Zeitpunkt im Plenarsaal anwesend sein können, möchte ich um Verständnis werben.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winterstein